Sanierung des Parkhauses Mecklenburger Straße bürgernah umsetzen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
In der Antwort des Senates zur Drucksache 22-7764 wurden die vorläufigen Termine zur Sanierung des Parkhauses Mecklenburger Straße genannt. Demnach ist derzeit geplant, die Maßnahmen in der Zeit vom 30. Mai 2022 bis 31. Dezember 2023 durchzuführen.
Während der Sanierung soll das Parkhaus nicht geschlossen, sondern aufgrund des
starken öffentlichen Interesses im Teilbetrieb von rund 50 Prozent aufrechterhalten wer-
den.
Daher erfolgt die Sanierung in mehreren Bauabschnitten.
Die geplanten Maßnahmen umfassen im Wesentlichen die Betoninstandsetzungsarbeiten und Elektroarbeiten. Weitere kleinere Ausschreibungen folgen noch, wenn sie
erforderlich werden. Dazu zählen unter anderem die Rüstung für Fassadenarbeiten, die
Metallbau- und Schlosserarbeiten sowie die Malerarbeiten.
Das Parkhaus Mecklenburger Straße ist ein wichtiger Bestandteil bei der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger von Rahlstedt. Für das angeschlossene Ärztehaus muss sichergestellt werden, dass der Zugang für die Bauzeit weiter barrierefrei bleibt.
An den Markttagen wird das Parkhaus Mecklenburger Straße hauptsächlich von den Marktbesuchern genutzt. Es ist daher notwendig, dass an den Marktagen genügend Parkplätze zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, dass die Sanierung des Parkhauses Mecklenburger Straße bürgernah umsetzen werden. Hierzu sollte u.a. eine rechtzeitige Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgen, der Zugang zum angeschlossenen Ärztehaus für die Bauzeit weiter barrierefrei bleiben, an Markttagen genügend Parkplätze zur Verfügung stehen und die Baustellenkoordinierung im Ortskern Rahlstedt rechtzeitig vorgenommen wird.
Der Regionalausschuss Rahlstedt bittet, dass ihm zeitnah von den Ergebnissen berichtet wird.