21-0282.1

Sanierung des Hauses der Jugend Bramfeld Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen (Drs. 21-0282) im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne am 12.09.2019.

 

-          Einstimmig in geänderter Form beschlossen; die CDU-Fraktion ist zuvor dem geänderten interfraktionellen Antrag beigetreten.

 

-          Im Übrigen hat der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen Berne die Vorlage einvernehmlich zur Kenntnisnahme in den Jugendhilfeausschuss überwiesen.

 

 

Vorläufige Schätzungen gehen davon aus, dass für eine Sanierung des Hauses der Jugend Bramfeld Kosten in Höhe von mehr als 1,2 Mio. EUR zu veranschlagen wären.

 

Die SAGA als Eigentümerin des Gebäudes hat ihre Vorstellungen, wie und mit welchem Zeitplan eine Sanierung durchzuführen ist, noch nicht offen gelegt, die BASFI vor diesem Hintergrund auch noch keine investiven Mittel zur Verfügung gestellt. 

 

Die Bezirksversammlung sprach sich 2017 dafür aus, die Sanierung des Hauses der Jugend Bramfeld aus städtischen Hausmitteln zu finanzieren, um eine Steigerung der Mietkosten zu verhindern. Aufgrund der Kostensteigerungen können die Kosten nicht vom Bezirksamt getragen werden. Gleichzeitig saniert und erweitert der Bezirk z.Zt. auch weitere Jugendhilfeeinrichtungen.

 

Petitum/Beschluss

 

1. Die Verwaltung wird gebeten, den Regionalausschuss kontinuierlich über die Planungsfortschritte hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen für das Haus der Jugend Bramfeld zu informieren.

 

2. Es ist auch zu prüfen, ob das Haus der Jugend in einem angemessenen Kostenrahmen saniert werden kann oder zu ersetzen ist. Für den letzteren Fall ist durch die Verwaltung und die zuständigen Ausschüsse weiter zu prüfen, ob das HdJ durch einen Solitärbau ersetzt werden kann oder muss bzw. ob im Rahmen einer Überplanung des Marktplatzes und ggf. der Schaffung neues Planrechtes eine integrierte Lösung gemeinsam mit anderen öffentlichen Einrichtungen geschaffen werden kann (z.B. andere Dienststellen der FHH, Bücherhalle).

 

3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, mitzuteilen, ob die Feuerwehr in einem angemessenen Kostenrahmen saniert werden kann oder perspektivisch durch einen Neubau ersetzt werden muss.

 

4. Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, mit den zuständigen Fachbehörden Kontakt zu perspektivischen Veränderungsbedarfen der Dienststellen in ihrer Zuständigkeit, die sich am Bramfelder Markt befinden, aufzunehmen und den Ausschuss über die Ergebnisse zu informieren. Hierbei sind die aktuelle Raumsituation der Freiwilligen Feuerwehr und mögliche Veränderungsbedarfe, die sich auch aus dem U-Bahnbau ergeben, besonders zu berücksichtigen.

 

Anhänge

keine Anlage/n