Sanierung des Hauptgebäudes der Grundschule Altrahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2017 (Drs. 20-5130)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung bittet die Fachbehörde, dem Regionalausschuss Rahlstedt folgende Informationen in Bezug auf die bevorstehende Sanierung des Hauptgebäudes der Grundschule Alt-Rahlstedt mitzuteilen:
- Zeitraum für die Sanierung des Hauptgebäudes der Grundschule Altrahlstedt, Brockdorffstraße 2, 22149 Hamburg
- Geplante Ausweichstandorte
- Geplante Maßnahmen der Schulwegsicherung zu den Ausweichstandorten
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt in Abstimmung mit der Finanzbehörde /Schulbau Hamburg wie folgt Stellung:
Die zweizügige Grundschule Altrahlstedt in der Brockdorffstraße 2 ist stark sanierungsbedürftig. Für die Sanierung der Grundschule Altrahlstedt wird für das Schuljahr 2018/19 eine Beschulung aller Schülerinnen und Schüler an einem anderen Ort notwendig sein.
Momentan sind im Hauptgebäude und in einem Pavillon am Hauptstandort fünf Klassen der unteren Jahrgänge inklusive (Vorschulklassen) VSK untergebracht. Der 3. und der 4. Jahrgang befinden sich in einem Haus auf dem Gelände der Grundschule Brockdorffstraße 64, welches zum Altbestand dieser Schule gehört und zum Abriss vorgesehen ist.
Die Auslagerung der 1. und 2. Klassen inklusive der VSK ist erforderlich, um die Sanierungsmaßnahmen am Hauptstandort gefahrenfrei und zügig erledigen zu können. Eine Unterteilung der Gebäude in mehrere Sanierungsabschnitte ist aufgrund der Kleinheit des Gebäudes, der zu erwartenden Beeinträchtigung der Schülerinnen und Schüler während einer Sanierung bei laufendem Unterricht und vor dem Hintergrund, den Eingriff vor Ort zeitlich so kurz wie möglich zu gestalten, nicht durchzuführen. Eine Sanierung kann somit nur sinnvoll durchgeführt werden, wenn der Standort komplett ausgelagert wird. Der Schulhof ist extrem klein und wird für die Fahrzeuge der Handwerker benötigt. Die Verkehrssicherheit wäre nicht gewährleistet.
Der Auszug der Jahrgänge 3 und 4 ist erforderlich, damit das Haus abgerissen werden kann. Es verfügt nur noch über eine zeitlich begrenzte Zustimmung zur Nutzung. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer erfordert umfangreiche Sanierungsarbeiten. Eine Investition in dieser Größenordnung in ein Gebäude, das zum Abriss aussteht, ist nicht sinnvoll.
Geplant ist, beide Schulstandorte für die Dauer eines Jahres (beginnend zum Schuljahr 2018/19) in den mobilen Klassenräumen am Standort des Gymnasiums Rahlstedt (Scharbeutzer Straße 36) unterzubringen. Der Standort befindet sich in räumlicher Nähe zum auszulagernden Schulstandort (fußläufig 900 m). Ein anderer Aufstellplatz der mobilen Klassen-räume in der Nähe der Grundschule von entsprechender Größe ist nicht vorhanden.
Vor Bezug werden die Räume und die Außenanlagen für die Nutzung durch Grundschulkinder hergerichtet (Herrichtung der Gebäude innen und außen, Außenanlagen mit Aufbau von Spielgeräten etc.).
Gleichzeitig in Vorbereitung ist die Angliederung der Grundschule Altrahlstedt zu einer Langform mit der Stadtteilschule Altrahlstedt zum Schuljahr 2019/20. Nach erfolgter Sanierung sollen die VSK und die Jahrgänge 1 und 2 zurück an den sanierten Standort der Brockdorffstr. 2, die Jahrgänge 3 und 4 ziehen endgültig in den für sie angedachten Standort der Stadtteilschule Altrahlstedt am Hüllenkamp 19. An diesem Standort wird gleichfalls zum Schuljahr 2018/19 mit der baulichen Herrichtung eines entsprechenden Gebäudes begonnen, ein früherer Beginn ist nicht möglich, da die Schüler und Schülerinnen der Stadtteilschule erst nach Fertigstellung ihres Neubaus am Standort das entsprechende Gebäude frei machen. Eine Verschiebung wäre dem Fusionierungsprozess in höchstem Maß abträglich.
Am 24. November 2017 hat eine Schulwegbegehung mit der Polizei, der Schulleitung, Mitgliedern des Elternrates und der Schulaufsicht mit dem Ziel stattgefunden, eventuelle Gefahrenquellen zu identifizieren und einzuschätzen.
Es wird einen Schulwegplan geben, der allen Eltern der Grundschule Altrahlstedt ausgehändigt wird. Darin werden Hinweise für das Einüben des Weges gegeben und auf mögliche Gefahrenpunkte an der Strecke hingewiesen.
Dem Elternrat wurde das Modell „Laufbus“ vorgestellt. Dabei handelt es sich um einen durch Erwachsene begleiteten Schulweg, der an bestimmten Stellen weitere Kinder zur vereinbarten Zeit mitnimmt. Weiterhin gibt es eine gefahrlose Parkmöglichkeit für Eltern, die ihr Kind mit dem Pkw bringen möchten. Sie können den Parkplatz am Sportplatz nutzen. Vom Einfahren in den Heestweg wird abgeraten.
Das Überqueren der Kreuzung Rahlstedter Straße/ Scharbeutzer Straße mit dem Fahrrad soll explizit besprochen und geübt werden.
Der Fahrradstand für die Grundschulkinder wird jenseits des Haupteingangs des Gymnasiums eingerichtet. Auf diese Weise wird es keine Kollision mit den Gymnasiast/innen geben.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/Polizeikommissariat 38:
Bei der Sanierung des Hauptgebäudes der Grundschule Altrahlstedt und der damit einhergehenden temporären Nutzung eines anderen Standortes handelt es sich um eine organisatorische Maßnahme außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des PK 38.
Das PK 38 plant für diesen Einzelfall keine gesonderten Maßnahmen der Schulwegsicherung.
Eine sichere Führung der Schüler ist aus Sicht des PK 38 gewährleistet.
Im Zuge der Einschulung der Erstklässler wird das PK 38 während der regulären Schulwegsicherung an allen Standorten präsent sein.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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