20-4960

Sanierung des Altrahlstedter Stiegs Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.09.2017 (Drs. 20-4767.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Das Bezirksamt prüft den Zustand des gemeinsamen Geh- und Radwegs Altrahlstedter Stieg unter Berücksichtigung des Erläuterungsberichtes zur Veloroute 7 und schlägt Maßnahmen für eine möglichst kurzfristige und nachhaltige Verbesserung des Zustands insbesondere im Abschnitt Rahlstedter Uferweg bis Rahlstedter Kirchenstieg vor, beispielsweise die Aufnahme in die Liste für das Nebenflächenprogramm 2018.

 

  1. Darüber hinaus sorgt das Bezirksamt für eine ausreichende Pflege der Hecken beiderseits des Altrahlstedter Stiegs im Abschnitt Rahlstedter Uferweg bis Rahlstedter Kirchenstieg, gegebenenfalls durch Ansprache der verantwortlichen Grundeigentümer.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

  1. Das Bezirksamt hat den Zustand des kombinierten Geh- und Radweges geprüft. Der Weg weist zwar Einschränkungen im Benutzungskomfort und im optischen Erscheinungsbild auf, er befindet sich jedoch in einem verkehrssicheren Zustand. Das Bezirksamt sieht deshalb in Anbetracht der notwendigen fachlichen Prioritätensetzungen derzeit keinen Spielraum, den Altrahlstedter Stieg in das Nebenflächenprogramm 2018 aufzunehmen. Dieses ist bereits mit vorrangigen, zur Verkehrssicherung erforderlichen Maßnahmen ausgelastet. Das Bezirksamt wird daher eventuelle Maßnahmen für das Nebenflächenprogramm 2019 vormerken.

 

  1. Das Bezirksamt sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, die beidseitig auf Privatgrund stehenden Hecken beeinträchtigen nicht das Lichtraumprofil des Weges. Bei Bedarf werden die für die Pflege ihres Grünbestandes verantwortlichen Grundstückseigentümer, unter Berücksichtigung auch naturschutzrechtlicher Belange  wie z.B. der Vogelbrutzeit, zum Rückschnitt aufgefordert.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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