22-1912

Sandfänge im Bezirk Wandsbek Kleine Anfrage vom 08.07.2025

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Ein Sandfang ist eine becken- oder seeartige Erweiterung und Vertiefung eines Gewässers, die ständig durchflossen wird. Genügend große Feststoffpartikel, die schwerer sind als Wasser, können sich hier absetzen und werden nicht weitertransportiert. Sand wird in unsere Gewässer eingetragen oder gelangt durch Erosion ins Wasser. Zu viel Sand kann insbesondere in kiesgeprägten Gewässern Lebensraum für Organismen unzugänglich machen. Das Lückensystem zwischen den Kieseln, das Interstitial, ist ein wichtiger Lebensraum für viele seltene Bachbewohner und Kinderstube für die Larven mancher Fischarten wie zum Beispiel der Bachforelle oder Rundmäulern wie dem Bachneunauge. Zu viel Sand kann diese Lücken verschließen. Das Einbringen von Sandfängen kann dazu beitragen die natürlichen Lebensbedingungen in einem Gewässer zu verbessern. Die Sandfänge sorgen ebenfalls dafür, dass Strukturen wie Abwassergben, Rohrleitungen oder andere Engstellen sich weniger schnell zu setzen, in dem durch sie die mitgeführte Sandmenge reduziert wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 11.07.2025

  1. In welchen Wandsbeker Gewässern und wo genau befinden sich Sandfänge?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage 1


  1. Wann wurden die Sandfänge jeweils eingerichtet und in welchem Zustand befinden sie sich?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage 1

  1. Um welche Art von Sandfängen (z.B. Gleithang) handelt es sich jeweils?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage 1

  1. Wer ist jeweils für die Unterhaltung der genannten Sandfänge zuständig?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage 1

  1. Wie ufig werden die Sandfänge jeweils kontrolliert?

Bezirksamt Wandsbek:

Einmal jährlich.

  1. Wo und wann musste jeweils in den letzten fünf Jahren Sand oder Schlamm aus welchen Sandfängen entnommen werden? Wie wurde dies durchgeführt und welche Kosten sind dadurch jeweils entstanden?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage 1. In den letzten nf Jahren wurden keine Sandfänge entschlammt.

  1. Als was wird der entnommene Sand deklariert? Wie muss dieser entsorgt werden?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Drs. 22-1727 Antwort zu Frage 5.

  1. Kann entnommener der Sand für andere Zwecke weiterverwendetet werden? Wenn ja, wofür z.B.? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja, gemäß Abfallwirtschaftsplan Baggergut 2021 ist eine Wiederverwendung nach Behandlung vorgesehen. Über die Verwendungszwecke im Einzelnen liegen dem Bezirksamt Wandsbek keine Daten vor.

  1. Ist das Einbringen von weiteren Sandfängen geplant? Wenn ja, wo und wann sollen diese umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja, am ehemaligen Freibad Rahlstedt im Rahmen der Offenlegung der Stellau. Die Umsetzung des Sandfangs ist ab Ende 2026 geplant.

Anhänge

Tabelle (Anlage 1)

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