Sackgassenschilder für Fuß- und Radverkehr informativ gestalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 (Drs. 21-1048.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild
„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-50)“ am östlichen
Ende Grunewaldstraße / Hüllenkamp. Dies ist insbesondere wichtig, da mit der baldigen
Verlängerung der Buslinie 10 eine neue Fußwegverbindung zum Kinderkrankenhaus
Wilhelmstift entsteht.
2. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild
„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-51)“ an der Einfahrt
zur „Heestweg Sackgasse“ (vor Hausnr. 34).
3. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild
„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-51)“ in der Straße
Krohnsheide, im Einmündungsbereich des Jacobshagener Weges.
4. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild
„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-51)“ in der Straße
Eichberg, im Einmündungsbereich Ring 3 / Höltigbaum (Richtung Haus der Wilden Weiden).
5. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild
„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-51)“ in der Straße Altrahlstedter Kamp im Einmündungsbereich der Loher Straße.
Nr. 357 Nr. 357-51 Nr. 357-50
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:
Die in der Beschlussempfehlung aufgeführten Verkehrszeichen wurden bereits modifiziert. Die Straßenverkehrsbehörde des PK 38 hat bereits in verschiedenen Regionalausschüssen darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Verkehrszeichen auf Aufforderung bzw. bei Feststellung geändert werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n