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Sackgassenschilder für Fuß- und Radverkehr informativ gestalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2020 (Drs. 21-1048.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild

„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-50)“ am östlichen

Ende Grunewaldstraße / Hüllenkamp. Dies ist insbesondere wichtig, da mit der baldigen

Verlängerung der Buslinie 10 eine neue Fußwegverbindung zum Kinderkrankenhaus

Wilhelmstift entsteht.

2. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild

„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-51)“ an der Einfahrt

zur „Heestweg Sackgasse“ (vor Hausnr. 34).

3. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild

„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-51)“ in der Straße

Krohnsheide, im Einmündungsbereich des Jacobshagener Weges.

4. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild

„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-51)“ in der Straße

Eichberg, im Einmündungsbereich Ring 3 / Höltigbaum (Richtung Haus der Wilden Weiden).

5. Das Sackgassen-Schild (Nr. 357) auszutauschen bzw. zu ergänzen durch das Schild

„Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse (Nr. 357-51)“ in der Straße Altrahlstedter Kamp im Einmündungsbereich der Loher Straße.

 

 

 

 

 

    

 

Nr. 357  Nr. 357-51  Nr. 357-50

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die in der Beschlussempfehlung aufgeführten Verkehrszeichen wurden bereits modifiziert. Die Straßenverkehrsbehörde des PK 38 hat bereits in verschiedenen Regionalausschüssen darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Verkehrszeichen auf Aufforderung bzw. bei Feststellung geändert werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n     

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