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Sachstandsbericht zur Untersuchung der Straßenentwässerung in der Pusbackstraße und im Einzugsgebiet des Deepenhornteiches -Nachfragen- Kleine Anfrage vom 05.08.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-7072 wurde den Ausschüssen der Bezirksversammlung der

Sachstandsbericht zur Untersuchung der Straßenentwässerung in der Pusbackstraße und im Einzugsgebiet des Deepenhornteiches vorgelegt.

Es wurde u.a. folgendes mitgeteilt:

 

Unter Punkt 2. Zustandserfassung der Gräben und Verrohrungen 

Der weitere Verlauf des Entwässerungssystems Richtung Deepenhornteich konnte im Zuge der Kamerabefahrung geklärt werden. Auch in diesem Bereich sind verbesserungswürdige Zustände vorgefunden worden, wie z. B. eine Querschnittsverringerung im Bereich eines Privatgrundstücks. Zudem wurde in der Von-Suppé-Straße eine Frischwasserleitung entdeckt, die im Zuge von geschlossenen Leitungsarbeiten (Leitungen werden mittels Treibladungen unterirdisch vorgetrieben) durch die Grabenverrohrung geschossen wurde. Diese Leitung behindert den Abfluss aber nicht in dem Maße, als das ein Rückstau zu befürchten wäre.

 

Unter Punkt 4. Betrachtung des Einzugsgebietes

Mit den vorgenannten Bestandsaufnahmen wird für das Einzugsgebiet ein hydraulisches Niederschlags-Abfluss-Modell aufgebaut. Dieses wird mit verschiedenen Bemessungsregen beaufschlagt, woraus sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Entwässerungssystems ergeben. Damit soll die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang das Straßengrabensystem geeignet ist, die zusätzlichen Einleitungen von den Wohngrundstücken aufzunehmen. Da Eingangsdaten aus den Untersuchungen der Vorflutleitungen erst spät vorlagen konnte das beauftragte Ingenieurbüro die abschließende Modellierung des Gebietsabflusses noch nicht durchführen.

 

Unter Punkt 5. Ausblick und Maßnahmen 

Das mit den Untersuchungen beauftragte Ingenieurbüro wird nach den Berechnungen des Entwässerungssystems noch Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation aufzeigen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:       13.08.2019

 

  1. Wurden die Zustandserfassung der Gräben und der Verrohrungen abgeschlossen und wurde inzwischen mit den Grundstückseigentümern Gespräche geführt?
    1. Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen?
    2. Wenn nein, warum nicht?

Ja. Die Zustandserfassung wurde mit letzten Nachvermessungen abgeschlossen, die Ergebnisse gemäß Drs. 20-7072 haben sich bestätigt. Über die bereits in der Vergangenheit geführten Gespräche hinaus wurden weitere Gespräche mit Grundstückeigentümern bei den Arbeiten vor Ort geführt.

 

  1. Wurden die verbesserungswürdigen Zustände inzwischen alle beseitigt?

Soweit bisher bekannt: Ja.

Weiteres ist ggf. einer Auswertung des Abschlussberichtes vorbehalten, der im Herbst 2019 vorliegen soll.

 

  1. Mit den Bestandsaufnahmen wird für das Einzugsgebiet ein hydraulisches Niederschlags-Abfluss-Modell aufgebaut. Wann wurden die Eingangsdaten aus den Untersuchungen der Vorflutleitungen dem beauftragten Ingenieurbüro, dass die abschließende Modellierung des Gebietsabflusses durchführen sollte, übermittelt?
    1. Wenn ja, wann und liegen die Ergebnisse vor?
    2. Wenn nein, warum nicht und wann sollen die Eingangsdaten übermittelt werden?

Die Aufzeichnungen aus der Kamerabefahrung der Leitungen wurden dem Ingenieurbüro im Juli 2019 übergeben. Darüber hinaus hat das Büro im Juli 2019 noch mit Nachvermessungen eines über Privatgrund verlaufenden Grabens Eingangsdaten für das Modell erhoben. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2..

 

  1. Wann hat das mit den Untersuchungen beauftragte Ingenieurbüro nach den Berechnungen des Entwässerungssystems, die Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation dem Bezirksamt Wandsbek vorgelegt?

Siehe Antwort zu Frage 2..

 

  1. Wann werden den zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlung die Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation vorgelegt?

Die Information der Gremien wird nach Auswertung des Abschlussberichts durch das Bezirksamt erfolgen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2..

 

  1. Wenn die Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation noch nicht vom beauftragten Ingenieurbüro vorgelegt wurden, wann ist mit der Vorlage der Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Situation zu rechnen?

Siehe Antworten zu den Fragen 2. und 5..

 

Anhänge

 

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