Sachstand zur Unterrichtung des Unterausschusses für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Alstertal gemäß Beschluss aus Drs. 21-2944.1 Antrag der AfD-Fraktion
Die Baugenehmigung für das Begegnungshaus Ohlendiekshöhe (Ohle) schreibt 8 PKW-Stellplätze für die Gebäudenutzung als conditio sine qua non vor. Diese Parkplätze wurden auch errichtet, stehen der besagten Einrichtung jedoch faktisch nicht zur Verfügung. Lediglich 2 Stellflächen werden derzeit vom Betreiber, dem CVJM Oberalster zu Hamburg e. V., genutzt. Dies allerdings auf Basis eines endgeldlichen Mietvertrages mit fördern&wohnen (AöR). Die restlichen, von Schranken versperrten und folglich nicht von Gästen des Begegnungshaus nutzbaren, Parkplätze sind derzeit an Dritte bzw. Anwohner vermietet. Zwar lassen sich augenscheinlich nicht-genutzte und daher wahrscheinlich unvermietete Stellflächen erkennen, doch sind diese ebenfalls aufgrund der besagten Schranken nicht nutzbar. Die fehlenden Stellplätze stellen daher einen baugenehmigungswidrigen und somit rechtswidrigen Zustand dar.
Die Verwaltung wird gebeten
keine Anlage/n