22-3489

Sachstand zum Kinder- und Jugendbeirat

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 27.04.2026 Hauptausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

Auf Basis des bürgerschaftlichen Ersuchens (Drs. 22/17212, Teil B) wurden in den Bezirksämter Altona und Wandsbek Pilotprojekte mit dem Ziel, tragfähige Konzepte zur Implementierung von repräsentativen Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung auf der Bezirksebene zu entwickeln und zu erproben, auf den Weg gebracht. An der Konzeptentwicklung sind die jungen Bürgerinnen und Bürger gemäß § 33 BezVG ausdrücklich zu beteiligen. Die BV unterstützt diese Erprobung. So wurden mit den Drucksachen 22-0255 und 22-1372 bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.

r die konzeptionelle Erarbeitung wurde das Pling Kollektiv beauftragt. Im November 2025 wurden Politik, Verwaltung und Fachkräfte in einer Auftaktveranstaltung informiert. Ziel war es, die Themen weiter voranzubringen und eine Vernetzung herbeizuführen. Die Wahl und Konstituierung eines Kinder- und Jugendbeirats in Wandsbek wurden mittlerweile für das dritte Quartal 2026 in Aussicht gestellt. Zuvor sind jedoch komplexe Fragen zum Wahlverfahren und zum Datenschutz zu klären.

Mit dieser Vorlage soll auf verschiedene Sachstände eingegangen werden.

  • Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Wandsbek

Es liegt ein Änderungsantrag zur Geschäftsordnung vor. Dieser muss politisch beraten werden. Eine unmittelbare Bindung für die Verwaltung ergibt sich daraus nicht.

  • Wahlverfahren und Datenschutzrechtliche Prüfung

Im Rahmen der rechtlichen Prüfung der Datenschutzunterlagen sowie der Wahlordnung fiel auf, dass insbesondere das geplante Wahlverfahren datenschutzrechtlich noch nicht abschließend geprüft wurde. Zudem bestehen rechtliche Fragen zur Wählbarkeit der Kinder und Jugendlichen sowie zur notwendigen Beteiligung der Erziehungsberechtigten. Hier besteht Anpassungsbedarf.

Derzeit wird geprüft, wie ein Zugriff auf die Informationen des Melderegisters ermöglicht werden kann, um die Wahl rechtssicher zu gestaltenNach Auffassung der bezirklichen und dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten reicht § 33 BezVG als alleinige Ermächtigungsnorm nicht aus. Es bedarf einer konkreteren gesetzlichen Ermächtigung, die derzeit noch nicht vorliegt. Das Rechtsamt Wandsbek prüft aktuell gemeinsam mit dem Rechtsamt Altona und dem Justiziariat der Behörde für Finanz- und Bezirksangelegenheiten (BFB), ob eine Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung zur Konkretisierung des § 33 BezVG ausreichend ist, um die vorliegenden rechtlichen Fragestellungen zu lösen.

r die Wahl selbst ist mit dem Pling Kollektiv ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zu schließen, der den Umgang mit den Daten regelt. Auch hierfür ist die rechtliche Grundlage sowie die Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten zwingend erforderlich

Zu diesen Fragestellungen gibt es weiterhin einen engen Abstimmungsbedarf zwischen den Rechtsämtern aus Altona, Wandsbek, der BFB und den Datenschutz-Beauftragten.


  • Vereinbarung zwischen der Bezirksversammlung und dem Bezirksamt inkl. Wahlordnung

Wie zum Wahlverfahren ausgeführt, wird derzeit die Notwendigkeit einer Vereinbarung gesehen. In dieser Vereinbarung wären auch die Fragen der Wahl des Kinder- und Jugendbeirats festzulegen. Das Bezirksamt wird die Gespräche wie o.g. weiter fortführen und einen Entwurf dieser Vereinbarung entwickeln, der dann mit den Gremien der Bezirksversammlung erörtert wird.

  • Haushaltsrechtliche Fragestellungen

Das Haushaltsrecht der FHH ist durch die LHO und das BezVG geregelt. In beiden Normen gibt es keinen „rgerhaushalt“. Die BV entscheidet, im Rahmen ihrer Befugnisse, über die Verwendung der übertragenen Mittel der Rahmenzuweisungen mit dem jeweiligen Zweck. Weiterhin stehen politische Sondermittel und die Mittel des Förderfonds der BV zur Verfügung. Die BV fördert hiermit Maßnahmen von lokaler Bedeutung.

Die Bezirksversammlung hatte sich dafür ausgesprochen, einen Jugendhaushalt zu implementieren. Dazuren Änderungen in den gesetzlichen Normen erforderlich. Sollte dieses weiterverfolgt werden, so wird empfohlen die BFB Grundsatz Haushaltsrecht um eine Einschätzung zu bitten.

Bei der Verwendung von Mitteln der Rahmenzuweisungen wäre ein „Beteiligungsverfahren“ z.B. in Rahmen von Workshops zu den Planungen und der Realisierung. Dieses würde jedoch zusätzlichen Aufwand bei den bezirklichen Dienststellen auslösen, welcher bislang in der Form wohl noch nicht hinsichtlich personeller Kapazität gedeckt ist.

Ein Verfügungsrahmen für den Kinder- und Jugendbeirat könnte schon heute eingerichtet werden, indem Mittel aus den politischen Sondermitteln zur Verfügung gestellt wer-

den. Diese könnten an die zu bildende Geschäftsstelle beim Fachamt SR übertragen und von dort verwaltet werden. So würde auch ein rechtlich zulässiger Einsatz der Haushaltsmittel sichergestellt. Ein ähnliches Konstrukt gibt es bereits heute bei den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit der BV.

  • Sitzungsgeld

Sitzungsgelder sind im Entschädigungsleistungsgesetz (§1 (1) EntschädLG) geregelt. Dort heißt es:

Nach diesem Gesetz werden alle in Ausschüssen der unmittelbaren Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg ehrenamtlich tätigen Personen entschädigt.“

Ohne gesetzliche Grundlage dürfen keine Sitzungsgelder gezahlt werden. Zusätzliche Haushaltsmittel wären hierzu ebenfalls zur Verfügung zu stellen.

  • Ausblick

Da es sich um eine projekthafte Erprobung handelt, sind diverse Regelungen noch nicht festgelegt. In diesem ungeregelten Raum kann einiges erprobt werden. Das bedeutet, dass ggf. auch nachgesteuert werden muss. Es zeichnet sich ab, dass für die Umsetzung eines Kinder- und Jugendbeirats entsprechende rechtliche Normen gestaltet werden müssen. Dieses wirdim Bericht an die Bürgerschaft berücksichtig werden.

Daneben werden zusätzliche Ressourcen benötigt. Für die Geschäftsstelle (Betreuung des Kinder- und Jugendbeirats in Haushaltsangelegenheiten, Vergabe von Leistungen usw.) wird eine Stelle bereitzustellen sein.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.04.2026
Ö 7.2
Lokalisation Beta

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