Sachstand "Uhrenkandelaber in Rahlstedt" BV-Beschluss vom 7.4.2016 Drucksache Nr. 20-2635
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation teilt mit:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat sich aufgrund des bezirklichen Beschlusses an die für die Werberechtsverträge zuständige Fa. Ströer gewandt.
Die Fa. Ströer teilte mit, dass Voraussetzung für die Aufstellung einer Uhr ist, dass eine Kundin oder ein Kunde gefunden werden kann. Bisher konnte in dieser Angelegenheit jedoch keine Kundin oder Kunde akquiriert werden.
Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.