21-4406

Sachstand - Denkmalgeschützter Pavillon auf dem Ostpreußenplatz Kleine Anfrage v. 29.11.2021

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Dem denkmalgeschützten Pavillon kommt eine zentrale Bedeutung zu. Es besteht seitens aller Planungsbeteiligten und der Bürger der Wunsch, hier durch eine Außengastronomie entsprechender Klientel anzusprechen und dadurch den Platzcharakter aufzuwerten. Eigentümer des Pavillons ist die Hamburger Hochbahn, allerdings ist die darunter sich befindende Fläche im Eigentum der FHH. Insofern erfolgt eine Nutzung des Grundstückes durch die Hochbahn per Sondernutzung. Die Sondernutzungsgebühr lässt allerdings einen wirtschaftlichen Betrieb der geplanten Nutzung als Café mit Außengastronomie nicht wirtschaftlich erscheinen. Vor diesem Hintergrund laufen Verhandlungen zwischen der Hochbahn und dem Bezirksamt über die Anpassung der Sondernutzungsgebühr.

 

So wird die Problematik im Erläuterungsbericht (2.Verschickung) zum Neu-/ Um- und Ausbau der Straßen Umgestaltung Ostpreußenplatz“ beschrieben. Die Problemlösung scheint sich sehr schwierig zu gestalten, da selbst Monate nach Fertigstellung der Umbauten und der Renovierung des Pavillons kein Mieter erkennbar eingezogen ist.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie ist der Stand der Gespräche zwischen Hochbahn und Bezirksamt zur Anpassung der Sondernutzungsgebühr?

 

  1. Seit wann laufen diese Gespräche?

 

  1. Wie oft sind seit Beginn der Gespräche diesbezüglich Kontakte terminiert worden?

 

  1. r wann rechnet das Bezirksamt mit einem erfolgreichen Abschluss der Gespräche?

 

  1. Sollte es im weiteren Verlauf der Gespräche mit der Hochbahn zu keiner Einigung kommen, was werden voraussichtlich die Folgen für das Bezirksamt und die Hochbahn sein?

 

  1. Welche weiteren Optionen, außer der Nutzung als „Café mit Außengastronomie“, gibt es für den Pavillon?

 

  1. Wann stellt das Bezirksamt die Gespräche mit der Hochbahn ein?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n