Sachstand - Denkmalgeschützter Pavillon auf dem Ostpreußenplatz Kleine Anfrage v. 29.11.2021
„Dem denkmalgeschützten Pavillon kommt eine zentrale Bedeutung zu. Es besteht seitens aller Planungsbeteiligten und der Bürger der Wunsch, hier durch eine Außengastronomie entsprechender Klientel anzusprechen und dadurch den Platzcharakter aufzuwerten. Eigentümer des Pavillons ist die Hamburger Hochbahn, allerdings ist die darunter sich befindende Fläche im Eigentum der FHH. Insofern erfolgt eine Nutzung des Grundstückes durch die Hochbahn per Sondernutzung. Die Sondernutzungsgebühr lässt allerdings einen wirtschaftlichen Betrieb der geplanten Nutzung als Café mit Außengastronomie nicht wirtschaftlich erscheinen. Vor diesem Hintergrund laufen Verhandlungen zwischen der Hochbahn und dem Bezirksamt über die Anpassung der Sondernutzungsgebühr.“
So wird die Problematik im Erläuterungsbericht (2.Verschickung) zum „Neu-/ Um- und Ausbau der Straßen Umgestaltung Ostpreußenplatz“ beschrieben. Die Problemlösung scheint sich sehr schwierig zu gestalten, da selbst Monate nach Fertigstellung der Umbauten und der Renovierung des Pavillons kein Mieter erkennbar eingezogen ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vormerkung des Bezirksamtes Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek hat mit der HHA einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 19 (5) HWG in den Jahren 2016/17 für die Nutzung der Fläche des Pavillons abgeschlossen. Das Gebäude gehört der HHA. Dieser Vertrag erlaubt nur die Nutzung der Fläche für den Pavillon, nicht der Außenfläche. Da die Flächen um den Pavillon der Öffentlichkeit gewidmet ist, müsste für die Nutzung eine Erlaubnis nach § 19 (1) HWG beantragt werden. Für diese Nutzung müssten dann Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen vom 6. Dezember 1994 entrichtet werden.
Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 08.12.2021
Bezirksamt Wandsbek:
Seitens des Bezirksamtes Wandsbek wurden keine Gespräche über die Außennutzung und den damit verbundenen Benutzungsgebühren geführt.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt. Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt ist nicht für die Vermietung zuständig, siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt. Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1.
keine Anlage/n
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