21-1963

Rückschritt der Demokratie verhindern - Mitwirkungs- und Kontrollfunktionen der Deputationen sichern! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Seit dem 16. Jahrhundert gibt es in Hamburg Bürgergremien in der Verwaltung, sogenannte Deputationen. Durch sie soll gemäß Artikel 56 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg die Mitwirkung der Bürger an der Verwaltung ihrer Stadt gewährt werden. Die ehrenamtlichen Deputierten nehmen an Entscheidungen über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung in ihrer Behörde teil, insbesondere an Entscheidungen über die Aufstellung und Durchführung des Haushaltsplans und über Änderungen in der Organisation ihrer Behörde, an der sachlichen Erledigung von Beschwerden von allgemeiner Bedeutung und an Vorschlägen, die von den Behörden für die Ernennung und Beförderung von Beamten sowie für die Einstellung und Höhergruppierung von Angestellten des höheren Dienstes gemacht werden.

 

Die Deputierten stellen, auch wenn die Sitzungen vertraulich sind, auf diese Weise sicher, dass – gleich unter welcher Regierung – das Verwaltungshandeln eine automatische Kontrollüberlegung dahingehend enthalten muss, ob das jeweilige Vorhaben „transparenzfähig“ ist. Die Deputationen sind insofern eine Ausprägung des urhanseatischen Verständnisses, dass die Politik des Senats in der breiten Bevölkerung der Stadt verwurzelt sein soll und ein Mechanismus, um beispielsweise bei Vergabe- oder Personalentscheidungen korruptiven Strukturen und Filz-Vorwürfen vorzubeugen und die Einhaltung ordnungsgemäßer Verfahren zu sichern.

 

Darüber hinaus bringen die Deputierten, die grundsätzlich aufgrund ihres beruflichen Backgrounds über ein entsprechendes Fachwissen verfügen, ihren Sachverstand beispielsweise in Gesetzgebungsverfahren, im Rahmen der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder beim Abschluss von Staatsverträgen ein.

 

SPD und Grüne wollen nun die Deputationen abschaffen und stattdessen in Artikel 56 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg das im Oktober 2012 in Kraft getretene Hamburgische Transparenzgesetz mit einer Verfassungsgarantie versehen. Selbstverständlich begrüßen wir es, wenn das Transparenzgesetz verfassungsrechtlich abgesichert werden soll; dieses Vorhaben stellt jedoch keinen adäquaten Ersatz für die Kontroll- und Mitwirkungsfunktion der innerbehördlichen Deputationen dar, deren Aufgabenbereich sich gerade auf das Vorfeld von Entscheidungen der Behördenleitungen bzw. des Senats bezieht. Insofern geht es SPD und Grünen einzig und allein darum, Transparenz und direkte Kontrolle von Verwaltungshandeln abzuschaffen und dem rot-grünen Filz Tür und Tor zu öffnen.

 

Dieses gilt es zu verhindern.

 

In diesem Zuge sollen auch die bezirklichen Mitglieder aus der Kommission für Bodenordnung gestrichen werden. Dabei wird durch die von den Bezirksversammlungen benannten Mitglieder der Kommission für Bodenordnung (KfB) u.a. sichergestellt, dass aktuelle Planungsvorhaben der Bezirke sachgerecht in die Bewertung und den Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken einfließen. Auch kann durch diese Mitglieder ggf. weitere Expertise für den weiteren Verlauf von Planungen und Veränderungen der Grundeigentümerstruktur in die Beratungen der KfB einfließen. Umso unverständlicher wäre eine Streichung der bezirklichen Vertreter aus diesem wichtigen Gremium.

 

Auch dieses gilt es zu verhindern.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

I. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich dafür aus, dass die Deputationen erhalten bleiben und bittet die Hamburgische Bürgerschaft darum, den Artikel 56 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg nicht zu ändern.

 

II. Hilfsweise:

Die Hamburgische Bürgerschaft wird gebeten, den Senat aufzufordern,

1. darzulegen, auf welche Weise die Kontrolle der Fachbehörden im Hinblick auf ordnungsgemäße Verfahren zu Personalentscheidungen für die Ernennung und Beförderung von Beamtinnen und Beamten von der Besoldungsgruppe A13 an aufwärts und Personalentscheidungen für die Einstellung und Höhergruppierung von Angestellten von der Entgeltgruppe 13 TV-L an aufwärts und außertarifliche Verträge gleicher Wertigkeit, sowie zur Durchführung von Vergabeverfahren nach Abschaffung der Deputationen gewährleistet werden kann, um Filz und Korruption zu verhindern,

2. sicherzustellen, dass die Stellungnahmen der Verbände und Kammern im Rahmen der Verbändeanhörung zu Referentenentwürfen stärker berücksichtigt werden und diese sowie die Stellungnahme der jeweiligen Fachbehörden dazu vor der Beschlussfassung des Senats in das Transparenzregister eingestellt werden,

3. auch weiterhin die Teilnahme bezirklicher Mitglieder in der Kommission für Bodenordnung zu gewährleisten.

 

Anhänge

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