Rückschnitt und Freilegung der Fuß-und Fahrradwege Poppenbüttler Chaussee und Duvenstedter Damm Beschluss des Regionalausschusses Walddörfer vom 16.11.2017 (Drs. 20-5044)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachabteilung des Bezirksamtes wird gebeten, am Schleusenredder den Weg in Fahrtrichtung Ohlstedt in seiner ganzen Breite freizulegen und an der Poppenbüttler Chaussee zwischen Specksaalredder und Ortsausgang die Sträucher noch weiter zurückzuschneiden, Laub und Äste vom Weg zu räumen und auch dort den Weg in seiner ganzen Breite freizulegen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Gehweg Schleusenredder
Ab Höhe Specksaalredder in Richtung Ohlstedt handelt es sich um einen Gehweg VZ 239 mit den Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Die Wegestrecke ist baulich ausgepflastert und zum Begehen oder zum Befahren mit dem Fahrrad nutzbar. Das Freilegen des Gehweges auf kompletter Breite kann zzt. aus Kapazitätsgründen nicht erfolgen, da noch diverse dringlichere Gefahrenstellen abgearbeitet werden müssen. Dem Bezirksamt ist keine Beschwerdelage bekannt.
Poppenbüttler Chaussee
In der Poppenbütteler Chaussee ist der gesamte Gehweg durchgängig frei. Sowohl vor den Privatgrundstücken wie auch vor den öffentlichen Flächen wurde zwischenzeitlich soweit erforderlich zurückgeschnitten
Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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