Rollstuhl- und behindertengerechter Zugang zum Alstertal im Bereich der Pflegeheime Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.05.2017 (Drs. 20-4340)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche baulichen und finanziellen Möglichkeiten bestehen, einen behindertengerechten Zugang vom Hospital zum Heiligen Geist in das Alstertal herzustellen.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten eines ungehinderten Zugangs in zumutbarer Entfernung bestehen, um vom Hospital zum Heiligen Geist in das Alstertal zu kommen.
Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:
Es besteht ein barrierefreier Zugang zum Alstertal über die Minsbekkehre. Dieser kann über den Hinsbleek und den Poppenbütteler Weg erreicht werden. Die Entfernung von der Kreuzung Alte Landstraße / Hinsbleek beträgt rd. 600 m.
Die Herstellung eines dichter gelegenen behindertengerechten Zuganges vom Hospital zum Heiligen Geist in das Alstertal ist aufgrund der vorhandenen topografischen Gegebenheiten nur mit großem Aufwand möglich: Dieser Zugang und das Erfordernis, die in der Verlängerung des Hinsbleek liegende Treppe durch eine Rampenanlage zu ersetzen wären mit einem erheblichen Eingriff in den Hang des Alstertals und den dort vorhandenen Baumbestand verbunden. Die Kosten für eine solche Rampenanlage sind ohne genauere Planung und Grundlagenermittlung nicht einschätzbar.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.