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Rodung und Kompensation Kleine Anfrage vom 13.01.2020

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Auf dem Grundstück Gussau 116 a in 22359 Hamburg vorhandener, historischer Baumbestand wurde im 2019 abgeholzt. Die Eingriffs- / Ausgleichsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes gebietet für jeden Eingriff in Natur und Landschaft eine Kompensationsmaßnahme vor Ort.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksversammlung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            16.01.2020

 

 

  1. Lag eine Fällgenehmigung vor?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ja. Die Genehmigung zur Rodung baubehindernder Gehölze wurde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt.

 

 

  1. Welche Kompensationsmaßnahmen wurden auferlegt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Als Ersatz für die gefällten Bäume sind auf dem Grundstück an geeigneten Stellen sechs heimische mittel- bis großkronige Laubbäume mit Stammumfang von mindestens 18 bis 20 cm in Baumschulqualität zu pflanzen. Es wurde außerdem noch eine Ausgleichszahlung festgesetzt.

 

 

 

  1. Welche sind bereits erfüllt, bzw. bis wann müssen sie erfüllt werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Ausgleichszahlung wurde nach erteilter Baugenehmigung bereits geleistet, die Ersatzpflanzungen werden erst nach Baufertigstellung bis spätestens 30.04.2020 vorgenommen.

 

 

  1. Wo und wie wurde die Kompensationsmaßnahme durchgeführt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Neben Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück werden die Ausgleichszahlungen für unterschiedliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf öffentlichen Flächen verwendet.

 

Anhänge

 

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