Rodung und Kompensation Kleine Anfrage vom 13.01.2020
Auf dem Grundstück Gussau 116 a in 22359 Hamburg vorhandener, historischer Baumbestand wurde im 2019 abgeholzt. Die Eingriffs- / Ausgleichsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes gebietet für jeden Eingriff in Natur und Landschaft eine Kompensationsmaßnahme vor Ort.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksversammlung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 16.01.2020
Bezirksamt Wandsbek:
Ja. Die Genehmigung zur Rodung baubehindernder Gehölze wurde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens erteilt.
Bezirksamt Wandsbek:
Als Ersatz für die gefällten Bäume sind auf dem Grundstück an geeigneten Stellen sechs heimische mittel- bis großkronige Laubbäume mit Stammumfang von mindestens 18 bis 20 cm in Baumschulqualität zu pflanzen. Es wurde außerdem noch eine Ausgleichszahlung festgesetzt.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Ausgleichszahlung wurde nach erteilter Baugenehmigung bereits geleistet, die Ersatzpflanzungen werden erst nach Baufertigstellung bis spätestens 30.04.2020 vorgenommen.
Bezirksamt Wandsbek:
Neben Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück werden die Ausgleichszahlungen für unterschiedliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf öffentlichen Flächen verwendet.
keine Anlage/n
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