Riesenbärenklau-Bekämpfung Hummelsbütteler Berg Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Ursprüngliche Beschlussvoralge (Drs. 20-2435) im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 23.02.2016.
- Einstimmig mit folgender Ergänzung des Petitums beschlossen:
„Weiter sollen die abgeschnittenen Blütenstände mit keimfähigen Samen nicht einfach liegen gelassen werden, sondern sach- und fachgerecht vernichtet werden.“
Die Erfolge bei der Bekämpfung des Riesenbärenklaus im Bezirksamt Wandsbek wurden zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 24.11.2015 vorgestellt.
Vor dem Hintergrund der besonderen Schwierigkeiten am Standort Hummelsbütteler Berg hatte der UGV für das Jahr 2015 dort einer Bekämpfung mit Herbiziden zugestimmt (Drs.20-1269).
Das Bezirksamt bereitet die Bekämpfung des Riesenbärenklaus 2016 vor. Nach den guten Erfahrungen im vergangenen Jahr bittet das Bezirksamt für 2016 erneut um Zustimmung, die Bekämpfung dieser in Hamburg eingeschleppten und sich stark ausbreitenden Pflanzenart (sogenannter invasiver Neophyt) am Hummelsbütteler Berg mit einem dafür zugelassenen Herbizid und nach Maßgabe der Drs.20-1269 vorzunehmen.
Es wird ein nicht auf Gräser wirkendes Unkrautbekämpfungsmittel verwendet und in Einzelpflanzenbehandlung ausgebracht. Dadurch und durch den Umstand, dass in Gesellschaft zum Riesenbärenklau andere Pflanzen so gut wie keine Entwicklungschance haben, ist mit negativen Auswirkungen auf benachbarte Flächen und Pflanzen nicht zu rechnen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Weiter sollen die abgeschnittenen Blütenstände mit keimfähigen Samen nicht einfach liegen gelassen werden, sondern sach- und fachgerecht vernichtet werden.
Drs. 20-1269
Auszug aus der Niederschrift (Drs. 20-1269)
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