20-5469

Riesenbärenklau-Bekämpfung Hummelsbütteler Berg

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Erfolge bei der Bekämpfung des Riesenbärenklaus auf dem Hummelsbütteler Berg wurden zuletzt bei der Ortsbegehung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 10. November 2017 und im UGV am 19. Dezember 2017 vorgestellt.

 

Vor dem Hintergrund der besonderen Schwierigkeiten am Standort Hummelsbütteler Berg hatte der UGV für die Jahre 2015 bis 2017 dort einer Bekämpfung mit Herbiziden zugestimmt (Drs.20-1269, Drs.20-2435 und Drs. 20-4857).

 

Das Bezirksamt bereitet die Bekämpfung des Riesenbärenklaus 2018 vor. Nach den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren bittet das Bezirksamt für 2018 erneut um Zustimmung, die Bekämpfung dieser in Hamburg eingeschleppten und sich stark ausbreitenden Pflanzenart (sogenannter invasiver Neophyt) am Hummelsbütteler Berg mit einem dafür zugelassenen Herbizid und nach Maßgabe der Drs.20-1269 und 20-4857 vorzunehmen.

 

Es wird ein nicht auf Gräser wirkendes Unkrautbekämpfungsmittel verwendet und in Einzelpflanzenbehandlung ausgebracht. Dadurch und durch den Umstand, dass in Gesellschaft zum Riesenbärenklau andere Pflanzen so gut wie keine Entwicklungschance haben, ist mit negativen Auswirkungen auf benachbarte Flächen und Pflanzen nicht zu rechnen.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss stimmt zu.

 

Anhänge

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