21-0355

Repräsentativerhebung zur Frage einer Sozialen Erhaltungsverordnung für Eilbek - Abschlussbericht des Gutachters - Gebietszuschnitt für die Soziale Erhaltungsverordnung ändern Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

In der Sitzung des Planungsausschusses am 03.09.2019 stellte das Gutachtenbüro den Abschlussbericht zur Repräsentativerhebung für eine Soziale Erhaltungsverordnung für Eilbek vor. Leider wurde dem Ausschuss zur Sitzung nur eine Kurzfassung übersandt. Diese war wenig aussagekräftig. Die in der Sitzung von der CDU nachgeforderte Langfassung wurde erst am 11.9.2019 an die Ausschussmitglieder versandt. Eine Möglichkeit der fachlichen Diskussion über die Langfassung des Gutachtens im Planungsausschuss bestand nicht.

Die Gebietsabgrenzung durch das Gutachtenbüro ist auch nach der Langfassung des Gutachtens nicht nachvollziehbar. So sollen zum Beispiel einzelnen Gebäude aus dem Stadtteil Wandsbek – Mühlenstraße 9-19 – mit einbezogen werden. Zudem wird das Auenviertel im Nordwesten Eilbeks mit in die Soziale Erhaltungsverordnung einbezogen, obwohl dies eine „gehobene Wohnlage“ ist und somit keine Verdrängung von ärmeren Bevölkerungsschichten, die nicht aus eigener Kraft Ersatzwohnraum finden können, erwarten lässt.

Ferner wird in der Langfassung des Gutachtens festgestellt, dass es in Teilen Eilbeks, die mit typischen Nachkriegsbauten der 50er und 60er Jahre bebaut sind, überwiegend kleine und enge Wohnungen gibt. Dieses Wohnungsangebot ist vornehmlich für Ein- bis Zweipersonen-Haushalte geeignet, die nur eine begrenzte Zeit im Stadtteil verbleiben. Hingegen würden Familien, „vor dem zweiten oder dritten Kind“ den Stadtteil verlassen, weil es kaum (bezahlbare) größere Wohnungen gibt.

Familien, die eine kostengünstige Familienwohnung in Eilbek suchen, sollten im Quartier verbleiben können. Die städtebaulichen Folgen durch den Wegzug sind zum Beispiel ein fortschreitender Trading-Down-Effekt der Wandsbeker Chaussee. Ein entsprechendes kostengünstiges Wohnungsangebot für Familien in Eilbek sollte im Bestand gefördert werden.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

1. Die Verwaltung wird gebeten, den durch den Gutachter vorgeschlagenen Gebietszuschnitt der Sozialen Erhaltensverordnung zu überprüfen.

2. Das Auenviertel soll als gehobene Wohnlage aus dem Gebietszuschnitt der Verordnung herausgenommen werden.

3. Es ist zu prüfen und in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses detailliert zu begründen, warum die einzelnen Gebäude aus dem Stadtteil Wandsbek – Mühlenstraße 9 -19 – in die Soziale Erhaltungsverordnung Eilbek mit aufgenommen werden sollen.

4. Darüber hinaus möge die Verwaltung prüfen und im Planungsausschuss vorstellen, inwieweit die Zusammenlegung von Wohnungen zu kostengünstigen Familienwohnungen in einem sozialen Erhaltungsgebiet zulässig ist, damit Familien im Quartier verbleiben können.

5. Die Bezirksversammlung Wandsbek ersucht den Senat zu prüfen, ob ein IFB-Förderprogramm aufgelegt werden kann, wonach speziell die Zusammenlegung von Wohnungen der 50er und 60er Jahre zu Familienwohnungen gefördert werden.

 

Anhänge

keine Anlage/n