Repräsentativerhebung zur Frage einer Sozialen Erhaltungsverordnung für Eilbek - Abschlussbericht des Gutachters
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 16.10.2018 beschlossen, für den Stadtteil Eilbek eine soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen. Ziel der Verordnung ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in diesem Gebiet.
Zur Vorbereitung hatten die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt eine Plausibilitätsuntersuchung veranlasst. Diese wurde von der ARGE Kirchhoff/Jacobs durchgeführt und im April 2018 abgeschlossen. Der Ausschuss war in seiner Sitzung am 05.12.2017 über die Vergabe unterrichtet worden. Die Voruntersuchungen lieferten bereits Indizien dafür, dass Veränderungen – ein Aufwertungs- und Verdrängungsdruck – mit perspektivisch möglichen negativen städtebaulichen Folgen vorliegen. Die Ergebnisse der Voruntersuchung sind in der Sitzung des Ausschusses am 15.05.2018 vorgestellt worden.
Das Bezirksamt hat die Behörde für Stadtentwicklung für Wohnen am 17.05.2018 gebeten, einen Aufstellungsbeschluss und eine Verordnung über die Repräsentativerhebung durch den Senat vorzubereiten. Der Senatsbeschluss vom 16.10.2018 wurde am 23.10.2018 im Amtlichen Anzeiger (S. 2445f.) bekannt gemacht. Im Zuge dessen beauftragte der Senat die BSW mit der Durchführung der Repräsentativuntersuchung, durchgeführt durch die ARGE Kirchhoff/Jacobs), mittels derer die Anwendungsvoraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 2 BauGB weiter vorbereitet werden sollte.
Ziel der Untersuchung war es, Aufwertungs- und Verdrängungspotentiale sowie den Verdrängungsdruck im Gebiet festzustellen und die zu erwartenden städtebaulichen Folgen von Aufwertung und Verdrängung zu ermitteln. Weiterhin war es Ziel die Erforderlichkeit einer Sozialen Erhaltungsverordnung zu prüfen und zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für die Verordnung vorliegen.
Der Gutachter Arge Kirchhoff / Jacobs wird mündlich über die Ergebnisse der Repräsentativuntersuchung berichten und die gutachterliche Empfehlung über den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung für Eilbek darlegen.
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