Reinigungsintervalle bei Straßen mit Fahrradstreifen auf der Fahrbahn
Hamburg wird Fahrrad freundlich. Bei der Instandsetzung von Straßen und deren Nebenflächen werden immer öfters die Fahrradwege auf der Straßenfläche mit untergebracht, was zur Sicherheit der Radfahrer beiträgt.
Zugleich ist Hamburg aber auch eine sehr grüne Stadt mit viel Straßenbegleitgrün z.B. große Straßenbäume, die im Herbst ihr Laub abwerfen.
Durch die Fahrzeugbewegungen auf den Straßen sammelt sich das Laub am Fahrbahnrand und wird hier durch Nässe und Fahrbahnschmutz zu eine schmierigen Masse für den Radfahrer.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Die Behörde für Umwelt und Energie antwortet wie folgt:
Im Zuge des geplanten Ausbaus der Reinigungsleistungen der SRH ab dem 1. Januar 2018 sollen die Fahrbahnen - unabhängig von der Jahreszeit und dem Vorhandensein von Radfahrstreifen - zukünftig nach 3 Kategorien verbindlich gereinigt werden (zweiwöchentlich, 1 x wöchentlich und 2 x wöchentlich). Damit werden nach den derzeitigen Planungen ab 2018 auch Radfahrstreifen mindestens zweiwöchentlich gereinigt und damit wesentlich intensiver als bisher. In vielen Fällen werden die Reinigungen häufiger durchgeführt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Radfahrstreifen auch in der Laubsaison sicher befahrbar sind.
Nein.
Die SRH reinigt Radwege ohne Anliegerpflicht. Für diese Strecken ist bereits ab 2017 eine stärkere Reinigung insbesondere in der Laubzeit vorgesehen.
keine Anlage/n
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