Regenwassermanagment im Bezirk Kleine Anfrage v. 25.10.2021
Seit 2015 verfolgt der Senat ein Programm zur RegenInfraStrukturAnpassung (RISA). Das Programm verfolgt viele Einzelne Teilbereiche des Wassermanagments, wie Straßenabwasser, Überschwemmungsmanagment oder Gewässerschutz. Ein aktuelles Ergebnis des Programms ist die Starkregengefahrenkarte, die von der Stadt Hamburg jüngst veröffentlicht wurde. Die Starkregenereignisse im August und September und Beobachtungen von aufmerksamen Bürger:innen lenken das Bewusstsein auf den Pflegezustand der Entwässerungssysteme im Bezirk. Wenn Gräben und Rückhaltebecken von der Verwaltung nicht ausreichend gepflegt werden kann es Staus im Abfluss und Übertretung von Gräben geben.
Daher fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 05.11.2021
Bezirksamt Wandsbek:
Ja.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Die bewilligten Stellen sind derzeit besetzt (Besetzungsstand: SOLL 2,0/IST 2,0).
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Die bewilligten Stellen sind derzeit besetzt (Besetzungsstand: SOLL 4,77/IST 4,74).
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Die bewilligten Stellen sind derzeit besetzt (Besetzungsstand: SOLL 4,0/IST 3,76).
Bezirksamt Wandsbek:
253 Regenrückhaltebecken gibt es im Bezirk Wandsbek.
Siehe SKA 21/9766, Anlage zu Frage 1.
173 sind in bezirklicher Verantwortung.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Aufwendungen im Bereich der Wasserwirtschaft werden nicht anlagenscharf erfasst und lassen sich nicht nach Rückhaltebecken und Fließgewässerstrecken differenzieren. Für beide sind nachfolgende Kosten entstanden
2018: 601 Tsd. Euro
2019: 1.021 Tsd. Euro
2020: 1.108 Tsd. Euro
Bezirksamt Wandsbek:
Für Straßengräben wurden aufgewendet:
2018: 581 Tsd. Euro
2019: 581 Tsd. Euro
2020: 581 Tsd. Euro
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 6.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Handlungsempfehlungen von RISA sind in die Verwaltungsabläufe der Wasserwirtschaft integriert, daraus ergeben sich folgende Maßnahmen:
Umsetzung
– Hydraulische Überprüfung und Anpassung von Wehren im Rahmen von Baumaßnahmen für Fischaufstiege (z. B. Pulverhofteich, Wandsbeker Mühlenteich, Poppenbütteler Schleuse, siehe Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft Drs. 21-2424)
– Hydraulische Ertüchtigung der Minsbek
– Implementierung der Regenwasserbehandlung (Mitwirkung an der Priorisierung, Durchsetzung bei den Straßenbaulastträgern der Hauptverkehrsstraßen und Bau z. B. Regenklärbecken am Bramfelder Dorfgraben)
– Hydraulische Überprüfung von Straßengräben (z. B. Gebiet Pusbackstraße)
Planung
– Implementierung wasserwirtschaftliche Anforderungen in die Bauleitplanung
– Anforderungen zur Rückhaltung und Drosselung von Niederschlagswasser auf Baugrundstücken im Rahmen wasserbehördliche Erlaubnisse des Bezirksamtes
– Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Berner Au (RHB Sasel, Vorflutsituation Krögerkoppel, RHB Blakshörn, Retentionsflächen Weißenhof und Rüßwisch)
– Verbesserung des Hochwasserschutzes am Lottbeker Teich
– Retentionsraum, Umgehungsgerinnen im Projekt Klimapark Eichtalpark
Bezirksamt Wandsbek:
Keine. Rückhaltebecken dienen dem Zweck, temporär Wasser aufzufangen und haben schwankende Wasserstände.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein. Zu- und Ablauf erfolgen durch Gefälle.
Bezirksamt Wandsbek:
Es findet eine regelmäßige Pflege statt, die sich immer am Bedarf orientiert. Eine nicht dem Bedarf entsprechende Pflege würde im Widerspruch zu den Grundsätzen der Landeshaushaltsordnung stehen.
Kontrollbegehungen finden mindestens zweimal im Jahr statt. Mäharbeiten erfolgen einmal jährlich. Rechenreinigungen finden je nach Aufkommen von Treibsel 11- bis 14-mal jährlich statt. Gehölzarbeiten und Entschlammungen nach Feststellung im Einzelfall.
Bezirksamt Wandsbek:
Kontrolle der Einhaltung der Nebenbestimmungen zur Rückhaltung und Drosselung im Zuge von Abnahmen sowie beim Bekanntwerden von Missständen.
Entwässerungsanlagen, die in das Sielnetz von Hamburg Wasser einleiten sowie Versickerungsanlagen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes.
Es handelt sich hierbei nicht um einen Prüfgegenstand im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 61 Hamburgische Bauordnung. Sofern Verstöße im Rahmen einer Ortsbesichtigung festgestellt werden, werden diese an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.
Bezirksamt Wandsbek:
Hierzu kann das Bezirksamt Wandsbek keine Antwort geben, da in der Fragestellung keine nähere Eingrenzung auf konkret bestimmte Areale gegeben wird.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Pegelmessnetz wird von der BUKEA betrieben, für ausgewählte Pegel sind die Daten unter www.wabiha.de abrufbar.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Starkregenereignisse haben an der öffentlichen Infrastruktur (Straße, Wege) keine Schäden verursacht. Eine unmittelbare Zuordnung der Schäden an Gewässerufern ist nur selten möglich. Schadensummen bei Dritten werden vom Bezirksamt Wandsbek nicht erhoben, da dies Angelegenheit der Versicherungsunternehmen ist.
Beim Bezirksamt Wandsbek werden aktuell in zwei Fällen Ansprüche auf Entschädigung betreffend der Starkregenereignisse im August und September geltend gemacht. Die geforderte Schadensersatzsumme beläuft sich in einem Fall auf mindestens 20.000 Euro; in dem zweiten Fall wurde noch keine konkrete Schadenssumme genannt.
Eine darüber hinausgehende Prognose zur Schadenssumme kann seitens des Bezirksamtes nicht angestellt werden.
SKA 21-9766
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