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Regenwassermanagement am Meiendorferweggraben und Deepenhorngraben BV-Beschluss vom 28.01.2016, Drs. 20-2225.1

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Grundlagen des Regenwassermanagements am Beispiel des

Meiendorferweggraben und Deepenhorngraben und die Pflege und Entwicklung insbesondere

an der Teichanlage am Deepenhorn vorzustellen.

Dem Regionalausschuss möge zeitnah über die Ergebnisse berichtet werden.

 

Das Bezirksamt teilt mit:

 

Die Verwaltung wurde mit der Drs. 20-2225.1 gebeten, die Grundlagen des Regenwassermanagements am Beispiel des Meiendorferweggraben und Deepenhorngraben und die Pflege und Entwicklung insbesondere an der Teichanlage am Deepenhorn vorzustellen. Zum Einzugsgebiet des im Mittelpunkt der Beschlussvorlage stehenden Deepenhornteichs teilt das Bezirksamt folgendes mit:

 

Einführung: Regenentwässerungssysteme der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH):

Die Ableitung des Regenwassers erfolgt in der FHH über unterschiedliche Systeme.

-          In den Kerngebieten wird das Regenwasser zusammen mit dem Schmutzwasser in Mischkanalisation der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) abgeführt. Bei Starkregenereignissen entlasten Notüberläufe das System in Gewässer.

-          In weiten Teilen des FFH-Gebiets entwässert das Regenwasser in Trennkanalisation über Regensiele der HSE.

-          In einer größeren Anzahl von Straßen sind keine Regensiele verlegt. Es gibt hier ein System aus Straßengben und ihren Verrohrungen, die wiederum direkt in Gewässer ausmünden oder über Regensiele dorthin entwässern. Anlieger dieser Straßen müssen streng genommen das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern/verwerten, was aufgrund mancher Bodenverhältnisse und der zunehmenden baulichen Verdichtung zu Problemen führt. Daher muss die Ableitung des Niederschlagswassers von Privatflächen in Straßengräben in einigen Ortsteilen als geschichtlich gewachsen angenommen werden, während an anderen Stellen streng darauf geachtet wird, keine oder allenfalls gedrosselte Einleitungen in Straßengräben zuzulassen. Straßengräben und ihre Verrohrungen werden vom Bezirk von Seiten der Straßenunterhaltung gepflegt. Sobald die Straßengräben Wasser von Dritten aufnehmen kommt ihnen der Status eines Gewässers II. Ordnung zu und die Einleitungen unterliegen der Aufsicht durch den Bezirk als Wasserbehörde.

-          Grundstücke, die an einem Fließgewässer anliegen, entwässern ihr Regenwasser häufig direkt dort hin. Die Gewässer II. Ordnung werden von den Wasserwirtschaftsdienststellen der Bezirken unterhalten, soweit sie nicht auf Privatgrundstücken verlaufen. Für die letztgenannten üben die Bezirke als Wasserbehörde die Gewässeraufsicht aus.

-          Eine weitere Möglichkeit zur Ableitung liegt in der Versickerung des Niederschlags­wassers in das Grundwasser über die belebte Bodenzone. Hierfür müssen geeignete Bodenverhältnisse vorliegen. Die Bewirtschaftung des Grundwassers, zu der die Versickerung zählt, erfolgt unter der Aufsicht der Behörde für Umwelt und Energie.

Zum Entwässerungssystem zählen die überwiegend zum Gewässervermögen der Bezirke gerenden zahlreichen Regenwasserrückhaltebecken. Vereinzelt wie am Deepenhornteich betreibt auch die HSE Rückhaltebecken.

Entwässerungssystem im Einzugsgebiet Deepenhornteich

Das Entwässerungssystem im Einzugsgebiet Deepenhornteich besteht aus Straßengräben und ihren Verrohrungen sowie Regenwassersielen der HSE. Gleichwohl tragen historisch bedingt Abschnitte der Straßengräben und sogar des Sielsystems die Gewässernamen Meiendorferweggraben und Deepenhorngraben.

Der Deepenhorngraben „entspringt“ im Kreuzungsbereich Ringstraße / Von-Suppé-Straße einem Regensiel und wird entlang der Von-Suppé-Straße als Straßengraben geführt.

An der Kreuzung mit dem Meiendorfer Weg nimmt er den Meiendorferweggraben auf, der als Straßengraben von Norden aus Richtung Ringstraße zufließt.

Ab Höhe Hausnummer Meiendorfer Weg 7 ist der Deepenhorngraben heute ein Regenwassersiel, das über die Strecke Nordlandweg Deepenhorn dem Deepenhornteich zugeführt wird. Am Nordlandweg trifft es mit dem Regewassersiel des Nordlandweges zusammen, in das auch Regenwassersiele aus Finnlandring, Lapplandring, Zellerstraße und Offenbachweg einmünden.

Im Übrigen wird das Gebiet zwischen Nordlandweg, Meiendorfer Weg und Ringstraße über Straßengräben und ihre Verrohrungen in die vorstehenden Systeme entwässert.

Dem Deepenhornteich fließt darüber hinaus noch der Islandgraben zu, der im Wesentlichen das angrenzende Schul- und Sportgelände entwässert.

Der Auslauf des Deepenhornteichs erfolgt in ein Regenwassersiel, das über Léharstraße und Kriegkamp geführt wird und westlich davon in den dann wieder als offenes Fließgewässer gehrten Deepenhorngraben mit Vorflut in die Berner Au mündet.

 

Regenwassermanagement

Anders als in der Einleitung zur Beschlussvorlage wird in der Wasserwirtschaft zwischen Unterhaltungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Regenwassermanagement unterschieden. Regen

 

wassermanagement im hier angewandten engeren Sinne umfasst Maßnahmen zur Rückhaltung / Retention, zur Begrenzung und Minderung von Abflussmengen und Abflussspitzen und hat über eine Verstetigung des Abflusses  andererseits auch eine Verkürzung der Niedrigwasserperioden zum Ziel. Bereits seit den 1990er Jahren verfolgt das Bezirksamt Wandsbek dazu in neuen Erschließungsgebieten das Konzept der offenen Oberflächenentwässerung und dezentralen Regenwasserrückhaltung.

In gewachsenen Siedlungsbeständen, wie sie im Einzugsgebiet des Deepenhornteichs vorliegen, haben nachträgliche Auflagen für die Drosselung der Grundstückentwässerung keine rechtliche Grundlage. Soweit innerhalb dieser Gebiete bei Neubauvorhaben Einleiterlaubnisse in Straßengräben beantragt werden, macht das Bezirksamt, Auflagen zur Regenwasserrückhaltung auf dem jeweiligen Baugrundstück und zur Begrenzung der Einleitmenge. Die Begrenzung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Grabens und der Vorflutsysteme.

r Einleitungen in Regensiele setzt HSE die Einleitmengen nach der Leistungsfähigkeit der Siele und der erlaubten Einleitmenge in das Vorflutgewässer fest. Darüber hinaus besteht über das Gebührensystem ein Anreiz für freiwillige Maßnahmen zur Regenwasser­ck­haltung auf dem eigenen Grundstück.

Stellung und Unterhaltung des Deepenhornteichs

Entgegen der Annahme in der Beschlussvorlage ist der Deepenhornteich nicht Teil eines oberirischen Fließgewässersystems, auch wenn die Belegung der Siele mit Namen dies nahe legen könnte. Vielmehr handelt es sich um ein innerhalb einer Grünanlage liegendes von der HSE betriebenes Rückhaltebecken im Sielsystem.  Es ist damit eine Anlage nach § 1, Absätze 3 und 4 des Hamburgischen Abwassergesetzes. § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes findet dort keine Anwendung. Insofern lassen sich die in der Einleitung zur Beschlussvorlage aus dem Zusammenhang der Drs. 20-1830.1 zitierten Angaben insbesondere zu den Gewässerunterhaltungsmitteln und Gewässerentwicklungsmaßnahmen nicht auf den Deepenhornteich übertragen. Die Unterhaltung des Deepenhornteiches erfolgt nach Maßgabe der HSE. Zu den in der Beschlussvorlage zitierten und mit der Drs. 20-0214 angesprochenen Maßnahmen wurde zwischenzeitlich mit der Drs. 20-2756 geantwortet.

 

Unterhaltung der Straßengräben

Soweit der Deepenhorngraben und der Meiendorferweggraben wie oben beschrieben als Straßengräben geführt werden erfolgt zweimal im Jahr eine Mahd der Böschungen sowie eine Sohlumung aus Mitteln der Straßenunterhaltung. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse und Abflusserfordernisse ist eine weitergehende naturnahe Entwicklung der Straßengräben nicht möglich. Die in der Einleitung zur Beschlussvorlage aus dem Zusammenhang der Drs. 20-1830.1 zitierten Angaben insbesondere zu den Gewässerunterhaltungsmitteln und Gewässerentwicklungsmaßnahmen lassen sich auf Straßengräben nicht übertragen.

Einzugsgebiet des Deepenhornteiches; Kartengrundlage: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n