Regelwerk zur Überlassung von Schulsportstätten und Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Kinderspielplätze
Die Mitbenutzung / Überlassung von Schulsportstätten und die Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Kinderspielplätze sind derzeit parallel in zwei Regelungen enthalten und entsprechen nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen im schulischen Mieter-Vermieter-Modell:
Daher ist in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der heute davon betroffenen Behörden inklusive der Schulbaudienstleister und des Eigentümers der Schulimmobilien eine neue
„Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und –sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze“ (Anlage 3)
entworfen und auch mit dem Hamburger Sportbund abgestimmt worden. Die Regelungen zur Nutzung von Schulsportanlagen und Schulhöfen aus der o.g. Rahmenvereinbarung von 2001 sind dabei aktualisiert und in diese neue Rahmenvereinbarung überführt worden.
Der Abschluss der zu zeichnenden neuen Rahmenvereinbarung soll zum 1.10.2017 in Kraft treten.
Die als Anlage 4 beigefügte Synopse stellt die einzelnen Änderungen jeweils dar.
Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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