21-2873

Referentenbitte zur Sanierung der Wellingsbütteler Landstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2021 (Drs. 21-2823)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 31.03.2021 Regionalausschuss Alstertal Ö 4.1.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der LSBG wird dringend gebeten nach mehreren vergeblichen Bitten, dem Regionalausschuss

Alstertal nunmehr aufgrund des sehr großen öffentlichen Interesses den jetzigen Planungsstand

i.S. Wellingsbütteler Landstraße/Wellingsbüttler Weg in der nächsten Sitzung am 31.3.2021

vorzustellen.

Darüber hinaus wird der LSBG aufgefordert in seiner Planung zu berücksichtigen, dass während der gesamten Bauphase eine Einbahnstraßenregelung von 4 Uhr bis 12 Uhr stadteinwärts

und von 12 Uhr bis 4 Uhr stadtauswärts sichergestellt wird.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) wird – wie bereits der Gremienbetreuung des Bezirksamts Wandsbek zurückgemeldet – Referierende zu den Projekten Wellingsbütteler Landstraße und Wellingsbüttler Weg in die Sitzung des Regionalausschusses Alstertal am 31.03.2021 entsenden.

 

Bei den genannten Projekten handelt es sich um Kooperationen zwischen LSBG, Hamburg Wasser, Gasnetz Hamburg und Stromnetz Hamburg mit dem Ziel, den dortigen Sanierungsbedarfen des Straßenraums und der Leitungen in einer kompakten Bauzeit gemeinsam entgegenzuwirken. Die Bauphasen und Baufelder sind untereinander abgestimmt, so dass zeitweise an mehreren Stellen zeitgleich gebaut werden kann. Der zwischen den Baumreihen zur Verfügung stehende Straßenquerschnitt ist allerdings deutlich zu schmal, um bei Erhalt der Bäume während der Bauzeit auch nur einen Fahrstreifen neben den Baugruben in Betrieb zu halten. Daher ist es zwingend erforderlich, den Bauablauf abschnittsweise unter sogenannter ‚wandernder Vollsperrung‘ erfolgen zu lassen. Eine Einbahnstraßenregelung ist deshalb leider nicht möglich. Anliegende, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge können die Grundstücke jedoch grundsätzlich während der Bauzeit erreichen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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