Rederecht von zubenannten Einwohnerinnen und Einwohnern Beratung im Ältestenrat
Der Hauptausschuss hat dem Vorschlag zur Ergänzung der Geschäftsordnung einstimmig zugestimmt.
Im Ältestenrat wurden die Möglichkeiten eines Rederechtes von zubenannten Bürgern der Regionalausschüsse im Falle von Hinzuladungen von Fachausschüssen beraten. Es bestand Übereinstimmung, ein solches Rederecht zu ermöglichen und die Geschäftsordnung mit einer entsprechenden Regelung zu ergänzen.
Die Geschäftsstelle wurde gebeten, einen Formulierungsvorschlag für die Geschäftsordnung (GO) zu entwickeln.
Für eine Ergänzung bietet sich § 18 der GO (Zusammensetzung der Ausschüsse) an. In einem Absatz 5 schlägt die Geschäftsstelle folgenden Passus vor:
(5) Die zubenannten Einwohnerinnen und Einwohner der Regionalausschüsse können durch den jeweiligen Vorsitzenden bzw. die jeweilige Vorsitzende eines Fachausschusses themenbezogen zu einzelnen Tagesordnungspunkten zur Beratung mit Rederecht hinzugezogen werden.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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