20-2568

Raumnutzung für SteilshooperInnen während des Teilabrisses Bildungszentrum Kleine Anfrage vom 24.03.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Steilshoop soll eine neue Schule und ein neues Quartierszentrum bekommen: Der Campus soll zu einem Mittelpunkt für den umgebenden Stadtteil werden. Nach Fertigstellung ziehen viele Einrichtungen und Hauptnutzerinnen in das Quartierszentrum ein, wie die Elternschule, Haus der Jugend, auch die Bücherhalle und die AGDAZ. Das Grundstück des jetzigen Bildungszen-trums wurde bereits der Schulbau Hamburg übergeben und eine Ausschreibung des Abrisses ist auf den Weg gebracht.

Viele Steilshooper Gruppen und auch engagierte Bewohnerinnen und Bewohner konnten bis zu den Frühjahrsferien 2016 Räume des jetzigen Bildungszentrums für ihre Bedarfe der Kultur und anderer Dinge und für den Stadtteil nutzen, z. B. auch die Frauen Qui Quong-Gruppe und das Haus der Nachbarschaft für Gymnastik. Genutzt wurde auch der Raum E17/18. Da dieser Raum jedoch zum ersten Abrissbereich gehört, steht er nun nicht mehr zur Verfügung und ein Ersatz benannt werden. Auch Hausmeisterei gibt es keine mehr. Viele erhoffen sich jedoch andere Räumlichkeiten aus dem anderen Teil des Bildungszentrums nutzen zu können. D. h. ein Ersatz für die Räume E17/18 muss benannt werden. Denn sonst besteht die Gefahr, dass bis zum Bau des Campus, der noch lange hin ist, Gruppen eingehen und nicht wieder aktiv werden, was für den Stadtteil Steilshoop dramatisch wäre.

Festzuhalten ist bisher, dass das Haus der Jugend nach den Frühlingsferien in den älteren Teil des Bildungszentrums zieht, wo auch die älteren Schüler/innen der Schule Am See schon länger untergebracht sind.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:                                                                                                  06.04.2016

 

  1. Wann und von wem wurde die Abrissgenehmigung des Bildungszentrums bzw. eines Teiles des Bildungszentrums erteilt?

 

Die im Verfahren nach § 64 der Hamburgischen Bauordnung zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat die Genehmigung für den Abbruch der Bauteile 1a und 2 der Schule am See / Bildungszentrum H20 im Gropiusring 43 im Januar 2016 erteilt.

 

 

  1. Welcher Ersatz wirdr die Räume E17/18 benannt?

 

Als Ersatz für die Räume E 17 / 18 ist während der Bauzeit des Campus Steilshoop eine Raumnutzung auf Anfrage in verschiedenen Einrichtungen des Stadtteils möglich (z.B. bei Stadtteiltreff AGDAZ, Ev.-Luth. Martin Luther King-Kirchengemeinde, Kath. Gemeinde St. Johannis, Schule am See, Alraune gGmbH). Für spezielle Fragen steht die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH zur Verfügung.

 

 

  1. Was ist vorgesehen für die Zeit des Teilabrisses, um weiterhin die Begegnungsmöglichkeit von Gruppen, Kultur und ähnlichem für die Menschen im Stadtteil zu erhalten?

 

Siehe Antwort zu 2.

 

 

  1. Welche Räume aus dem zweiten Teil des Bildungszentrums sind frei? Welche Räume sind in Planung zur Nutzung für Steilshooper/innen?

 

Die Räume im zunächst weiter erhaltenen Teil des Bildungszentrums werden durch die Schule am See und das Haus der Jugend genutzt. Bei Bedarf können Stadtteilgruppen einen Antrag auf Mitnutzung von Räumen bei der Schule am See stellen.

 

 

  1. An welche Person nnen sich SteilshooperInnnen wenden, um einen Raum zu erhalten?

 

Die steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH hat am 1. April 2016 eine Information zur Interimsunterbringung für Stadtteilinitiativen versendet. Darin sind die Kontaktdaten der unter 2. genannten Einrichtungen enthalten (siehe Anlage). Für weitere Fragen steht Frau Lichtenstein (linda.lichtenstein@steg-hamburg.de) von der steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH unter der Telefonnummer 040 / 43 13 93 24 zur Verfügung.

 

Anhänge

Anlage 1 BA Wandsbek KA 20-2568