21-1251

Raser stoppen - Blitzer für Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2020 (Drs. 21-0884.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Fachbehörde wird gebeten, in der Bargteheider Straße zwischen Berner Straße und Scharbeutzer Straße sowie auf der Straße Höltigbaum verstärkt Geschwindigkeitskontrollen mit mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten durchzuführen.
  2. Die Fachbehörde wird gebeten, dem Regionalausschuss zum Ende des Jahres 2020 über die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen zu berichten.

 

Die Verkehrsdirektion nimmt, unter Beteiligung des zuständigen Polizeikommissariates 38 (PK 38), wie folgt Stellung:

 

Die Straße Höltigba.um sowie die Bargteheider Straße zwischen Berner Straße und Scharbeutzer Straße, wurden in einer 3-Jahres Unfallauswertung betrachtet. Die Unfalllage entspricht dem­nach vergleichbaren Straßenzügen und ist als unauffällig einzustufen. Eine Unfallhäufung in Bezug auf überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit liegt nicht vor.

 

Die Voraussetzung für die Einrichtung einer stationäre Geschwindigkeitsanlagen (GÜA) sind demnach nicht geben. GÜA werden grundsätzlich installiert, wenn eine dauerhafte Überwachung zur Reduzierung von geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen, insbesondere mit Personenschaden, an Unfallhäufungsstellen erforderlich ist.

 

Die Beschwerdelage beider Straßenzüge ist unauffällig. Weiterhin liegen der Polizei keine konkreten Erkenntnisse vor, dass in der Straße Höltigbaum vermehrt Verkehrsverstöße begangen werden sowie die Straße von Motorrädern und Pkw als, Renn- und Teststrecke genutzt wird.

 

Im Betrachtungszeitraum zwischen 2017 -2020 (Stichtag 01.02.2020) wurden seitens der Polizei in der Straße Höltigbaum zwei Geschwindigkeitsmessungen, im besagten Bereich der Bargteheider Straße insgesamt 12 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die Auswertung der Messergebnisse deutet dabei auf eine nicht überdurchschnittliche Anzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen hin. Die geringe Anzahl von Messungen in der Straße Höltigbaum ist dadurch erklärbar, dass sich die sachgerechte Aufstellung von Messgeräten zur Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund der örtlichen Begebenheiten sehr schwierig gestaltet.

 

Die Straßenzüge Höltigbaum sowie Bargteheider Straße werden auch weiterhin im Zuge der Verkehrsüberwachung berücksichtigt und Maßnahmen lageangepasst im  Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten fortgeführt. Darüber hinaus werden die Örtlichkeiten in eine Liste zur besonderen Überwachung von Straßenzügen aufgenommen. Hier erfolgt die Berücksichtigung der Messorte hinsichtlich Prioritätensetzung.

 

Weiterhin wird der Einsatz eines mobilen Geschwindigkeitsmessanhängers (mGÜA) geprüft. Die Einsatzzeit einer Geschwindigkeitsmessung kann dabei von wenigen Stunden auf mehrere Tageausgedehnt werden, der kontrolldruck (insbesondere zur Nachtzeit und an Wochenenden) somit spürbar erhöht werden.

 

Die Polizei wird zum Ende des Jahres unaufgefordert der Bezirksversammlung berichten.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n