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Rahmenzuweisung "Bezirkliche Seniorenarbeit" - Finanzverteilung 2019 (Festsetzung der Pauschalen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen im Bezirk Wandsbek für 2019, Bereitstellung v. zusätzl. Mitteln f. d. Sen.treffs, Bereitstellung v. zusätzl. Mitteln f. d. Sen.gruppen, Bereitstellung v. Finanzmitteln f. d. Eröffnung von Sen.gruppen, Rückstellung von Finanzmitteln für die Neuanmietung v. Liegenschaften f. d. Sen.treffs Ritterstraße 39 u. Berner Allee 3c, -Förderung einmaliger Gemein.ang.)

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Gem. Drs. 2009/01308 sind im Rahmen der bezirklichen Verantwortung für die kleinräumige Planung und Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit die Förderhöhen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen jährlich neu festzulegen.

In Wandsbek gibt es in 2018 insgesamt 17 Seniorentreffs und 11 Seniorengruppen, die öffentlich gefördert werden.

Darüber hinaus werden jährlich wiederkehrende Zuwendungen für einmalige Gemeinschaftsangebote für Senior*innen gewährt.

Finanzvolumen 2019

Mit dem Haushaltsplan 2018/2019 wird die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit für den Bezirk Wandsbek unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der erweiterten Zielsetzung der offenen bezirklichen Seniorenarbeit gegenüber dem Ansatz 2017/2018 um insgesamt € 100.000 erhöht.

Für das Haushaltsjahr 2019 stehen insgesamt € 706.000 aus der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ für die bezirkliche offene Seniorenarbeit zur Verfügung.

Aus der Rahmenzuweisung sind, neben den Pauschalen und Bewirtschaftungskosten der Seniorentreffs und Seniorengruppen und der

Zuschüsse für die einmaligen Gemeinschaftsangebote, die Fachausgaben des Bezirkssenioren-Beirates und der Gesundheits- und Pflegekonferenz sowie alle weiteren Fachausgaben, die im Aufgabenfeld der kleinräumigen Seniorenarbeit entstehen können, zu leisten.

(siehe Anlage 1)

  1. Vorschlag der Verwaltung

1.1 Festlegung der Pauschale für Seniorentreffs:

Nach den Förderrichtlinien für dezentrale Angebote der offenen Seniorenarbeit sollen den Trägern der Seniorentreffs für deren Betrieb eine Standardpauschale gewährt werden, um einen Grundstandard im Angebot der Einrichtungen sicherzustellen.

In der Anlage zu § 5 Absatz 1 der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg heißt es: „Die Förderung für den Betrieb eines Seniorentreffs mit einer durchschnittlichen Öffnungszeit von 20-25 Stunden wöchentlich erfolgt in Form einer Standardpauschale, deren Höhe die Bezirksämter einvernehmlich für den jeweiligen Haushaltszeitraum festlegen.“ Mit der Pauschale wird die inhaltliche Arbeit der Seniorentreffs gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Honorarmittel für Kurse etc.). Die Standardpauschale beträgt derzeit € 7.000 jährlich. Raumkosten werden gesondert aus der RZ finanziert.

Den Seniorentreffs wurden für 2018 je € 7.000 p.a. als Pauschale (Standardförderung bei einer Öffnungszeit von 20 – 25 Stunden/Woche) gewährt.

Seniorentreffs, die die Standardöffnungszeiten überschreiten, erhalten gem. Förderrichtlinie § 5 Abs. 1. einen Zuschlag i.H.v. € 1.000 (26 bis unter 37 Stunden/Woche) bzw. € 2.000 (ab 37 Stunden/Woche).

Die Leiter*innen der Fachämter Sozialraummanagement der Bezirksämter verständigten sich mit der BGV / Amt G darauf, die einheitliche Standardpauschale für Seniorentreffs auf € 9.000 zu erhöhen.

Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag zu erhöhen und für das Jahr 2019 auf

€ 9.000 festzusetzen.

1.2 Festlegung der Pauschale für Seniorengruppen:

Um neben dem inhaltlichen auch einen finanziellen Zusammenhang der Seniorenarbeit in den Seniorentreffs und Seniorengruppen herzustellen, wird für die Berechnung der Höhe einer Pauschale für die Seniorengruppen die Pauschale der Seniorentreffs als Bemessungsgrundlage gewählt.

Beide Angebotsformen sprechen die gleiche Zielgruppe an, halten ähnliche Angebote vor, jedoch in einem zeitlich unterschiedlichen Umfang. Für die Seniorengruppen wurde in 2013 erstmalig eine Pauschale in Höhe von € 1.700 p.a. festgelegt. Der bisherige Standard kann durch Festlegen der Pauschale für 2018 auf € 1.700 sichergestellt werden.

Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag unverändert beizubehalten und für das Jahr 2018 erneut auf € 1.700 festzusetzen.

1.3 - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Seniorentreffs und

  Seniorengruppen

- Finanzierung der Raumnutzungsentgelte für die Seniorengruppen

Neben dem genannten Finanzierungsrahmen für die inhaltliche Arbeit in den Seniorentreffs und Seniorengruppen im Zusammenhang mit der Auskömmlichkeit der Haushaltsmittel, wird auch im Haushaltsjahr 2019 die Möglichkeit gesehen, den Trägern der staatlich geförderten Seniorentreffs und Seniorengruppen zusätzliche Mittel („Sondermittel“) für besondere, einmalige Ausgaben / spezielle Maßnahmen gesondert eine Zuwendung zukommen zu lassen.

Es wird vorgeschlagen, die zusätzlichen Mittel je Seniorentreff i.H.v. € 500 (2018) auf € 800 zu erhöhen und je Seniorengruppe die zusätzlichen Mittel i.H.v. € 200 (2018) auf € 500 zu erhöhen, so dass diese auf Antrag gewährt werden können.

Mit der Pauschale i.H.v. € 1.700 wird die inhaltliche Arbeit der Seniorengruppen gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Sach- und Veranstaltungsausgaben). Auch die Raumnutzungsentgelte werden aus der Pauschale finanziert.

Analog der Finanzierung der Räumlichkeiten für den Betrieb von Seniorentreffs wird vorgeschlagen, den Förderbetrag für die Seniorengruppen und die zu zahlenden Raumnutzungsentgelte den Trägern zur Verfügung zu stellen.

1.4 Förderung einer neuen Seniorengruppen in Meiendorf und

           Hummelsbüttel

Das bezirkliche Bewertungsverfahren der Nachfrageseite[1] zeigt auf, dass in Meiendorf ein sehr hoher Bedarf und in Hummelsbüttel ein hoher Bedarf nach Angeboten der Offenen Seniorenarbeit im Vergleich zu den meisten anderen Sozialräumen unterstellt werden kann. Für die kommenden Jahre wird der Anteil der Senior*innen in Meiendorf und Hummelsbüttel auch weiterhin wachsen. Erforderlich ist aus fachlicher Sicht eine niedrigschwellige, bedarfsorientierte Angebotsstruktur, die im direkten Wohnumfeld genutzt werden kann und es den älteren Menschen ermöglicht, weitestgehend unabhängig und selbstverantwortlich zu leben. Nach der Förderrichtlinie „Seniorenarbeit“ kann der Aufbau und die Betreuung einer Seniorengruppe gefördert werden, wenn die Senioren selbst das Gruppenangebot nicht organisieren können und ein kleinräumiger Bedarf besteht.

Es werden derzeit Gespräche mit Vertreterinnen des Kulturzentrums Bürgerhaus in Meiendorf e.V. und des Vereins IGL – Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. geführt. Es wird vorgeschlagen, nach erfolgreichen Gesprächen mit den o.g. Trägern probeweise für zunächst 12 Monate, eine staatlich geförderte Seniorengruppe in Meiendorf und Hummelsbüttel zu eröffnen und in die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit aufzunehmen.

1.5 Einmalige Gemeinschaftsangebote, Zuwendungen für diverse Kirchengemeinden:

Mit diesen Veranstaltungen und Ausfahrten bieten die Kirchengemeinden den Seniorinnen und Senioren, die aus finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen keine Reisen mehr unternehmen können, die Möglichkeit, im kleinen Rahmen etwas Neues zu erleben, die tägliche Einsamkeit zu unterbrechen und Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltungen und Ausfahrten werden überwiegend im engagierten Ehrenamt geplant und durchgeführt. Diese spezielle Veranstaltungsform wird in den Förderrichtlinien bei den förderfähigen Maßnahmen ausdrücklich aufgeführt.

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der genannten Maßnahmen befürwortet.

Es wird vorgeschlagen, die in Anlage 2 aufgeführten einmaligen Gemeinschaftsangebote im beantragten Umfang von € 10.490 finanziell zu unterstützen.

1.6 Rückstellung für unterjährige Anträge auf Förderung

Für zu erwartende unterjährige Anträge zur Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten und Projekte in der Seniorenarbeit wird vorgeschlagen, eine Rückstellung in Höhe von € 10.000 festzusetzen. Auch zukünftig wird es notwendig sein, für weitere, die offene Seniorenarbeit fördernde Projekte, insbesondere für die Entwicklung von Maßnahmen, die sich aus der Bedarfsanalyse der kleinräumigen Seniorenarbeit ergeben, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Exkurs Seniorentreff Ritterstraße 39 / Eilbek

Aufgrund der räumlichen Situation des Treffpunktes hat die Verwaltung eine Bedarfsanalyse (Suchauftrag) für eine besser geeignete Liegenschaft für den Betrieb eines Seniorentreffs – im Einzugsbereich der Ritterstraße – an die Sprinkenhof GmbH in Auftrag gegeben. Derzeit liegen noch keine Suchergebnisse vor.

Es wird vorgeschlagen im Haushaltsplan 2019 Mittel i.H.v. von € 25.000 vorzuhalten, um bei erfolgreicher Suche nach geeigneten Räumen für den Betrieb eines Seniorentreffs die höheren Mietkosten zu decken.

Exkurs Seniorentreff Berner Allee 3c / Berne

Der Verwaltung liegt ein vermieterseitiges Kündigungsschreiben zum bestehenden Vertragsverhältnis in der Liegenschaft Berner Allee 3c vor.

Unter Verweis auf die geplanten umfangreichen Sanierungsmaßnahmen und den erheblichen Einschränkungen im Objekt hat die Vereinigte Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG die Verwaltung gebeten, eine Aufhebungsvereinbarung zum 31.12.2018 abzuschließen.

Derzeit befindet sich die Verwaltung in Gesprächen mit der Gartenstadt Hamburg eG Wohnungsgenossenschaft über die Anmietung von zwei Liegenschaften im Berner Heerweg 397 und 401.

Es wird vorgeschlagen im Haushaltsplan 2019 Mittel i.H.v. € 25.000 vorzuhalten, um bei erfolgreichen Mietvertragsverhandlungen die höheren Mietkosten und die Finanzierung von Einrichtungsgegenständen zu decken.

1.7 Wandsbeker Gesundheits- und Pflegekonferenz

Um anvisierte und in Planung befindliche Veranstaltungen und Aktivitäten im Rahmen der Wandsbeker Gesundheits- und Pflegekonferenz unter dem Dach des bezirklichen Forums „Generationenfreundliches Wandsbek“ finanzieren zu können, wird gebeten, den Ansatz für 2019 von derzeit € 2.500 um € 500 auf

€ 3.000 anzuheben.

Mit der Auskömmlichkeit der Mittel wird es möglich sein, eine Reserve i.H. von

€ 8.762 für unvorhergesehene Aufwendungen bei den Betriebskosten (Gebäudemanagement) zu finanzieren. Insbesondere die Kosten für notwendige Ausstattungsgegenstände im Zusammenhang mit der Anmietung einer neuen Liegenschaft für den Betrieb des Seniorentreffs in Berne sind derzeit unkalkulierbar.

Mit der vorgeschlagenen Finanzverteilung für das Jahr 2019 wird es möglich sein, die bestehenden Einrichtungen im gewohnten Umfang zu fördern und darüber hinaus finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der kleinräumigen Seniorenarbeit und Förderung neuer Projekte zu schaffen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung gebeten.

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