20-3607

Rahmenzuweisung "Bezirkliche Seniorenarbeit" - Festsetzung der Pauschalen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen im Bezirk Wandsbek für 2017 - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Seniorentreffs - Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote in der Seniorenarbeit für 2017

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  1. Sachverhalt
    1.           Ausgangslage

Gem. Drs. 2009/01308 sind im Rahmen der bezirklichen Verantwortung für die kleinräumige Planung und Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit die Förderhöhen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen jährlich neu festzulegen.

 

In Wandsbek gibt es in 2016 insgesamt 17 Seniorentreffs und 12 Seniorengruppen, die öffentlich gefördert werden.

Darüber hinaus werden jährlich wiederkehrende Zuwendungen für einmalige Gemeinschaftsangebote für Seniorinnen und Senioren gewährt.

 

1.2.             Finanzvolumen 2017

Mit dem Haushaltsplan 2017/2018 wird die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit in den Bezirken unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der erweiterten Zielsetzung der offenen bezirklichen Seniorenarbeit gegenüber dem Ansatz 2015/2016 um insgesamt € 25.000 erhöht.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 stehen insgesamt € 606.000 aus der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ für die bezirkliche offene Seniorenarbeit zur Verfügung.

Aus der Rahmenzuweisung sind, neben den Pauschalen und Bewirtschaftungskosten der Seniorentreffs und Seniorengruppen und der

Zuschüsse für die einmaligen Gemeinschaftsangebote, die Fachausgaben des Bezirkssenioren-Beirates und der Gesundheits- und Pflegekonferenz sowie alle weiteren Fachausgaben, die im Aufgabenfeld der kleinräumigen Seniorenarbeit entstehen können, zu leisten.

(siehe Anlage 1)

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

2.1               Festlegung der Pauschale für Seniorentreffs:

Nach den Förderrichtlinien für dezentrale Angebote der offenen Seniorenarbeit sollen den Trägern der Seniorentreffs für deren Betrieb mindestens € 6.500 p.a. gewährt werden, um einen Grundstandard im Angebot der Einrichtungen sicherzustellen.

In der Anlage zu § 5 Absatz 1 der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg heißt es: „Die Förderung für den Betrieb eines Seniorentreffs mit einer durchschnittlichen Öffnungszeit von 20-25 Stunden wöchentlich erfolgt in Form einer Standardpauschale, deren Höhe die Bezirksämter einvernehmlich für den jeweiligen Haushaltszeitraum festlegen.“ Mit der Pauschale wird die inhaltliche Arbeit der Seniorentreffs gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Honorarmittel für Kurse etc.). Die Standardpauschale beträgt derzeit € 6.900 jährlich. Raumkosten werden gesondert aus der RZ finanziert.

 

Den Seniorentreffs wurden für 2016 je € 6.900 p.a. als Pauschale (Standardförderung bei einer Öffnungszeit von 20 – 25 Stunden/Woche) gewährt.

Seniorentreffs, die die Standardöffnungszeiten überschreiten, erhalten gem. Förderrichtlinie § 5 Abs. 1. einen Zuschlag i.H.v. € 1.000 (26 bis unter 37 Stunden/Woche) bzw. € 2.000 (ab 37 Stunden/Woche).

 

Aus fachlicher Sicht ist es angemessen, wenn die Erhöhung der RZ bei den engagierten Ehrenamtlichen „ankommt“ und ihre Gestaltungsmöglichkeiten für die Aktivitäten/Programminhalte im Seniorentreff absichert oder verbessert.

Die Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksämter verständigten sich mit der BGV / Amt G darauf, die einheitliche Standardpauschale für Seniorentreffs auf

€ 7.000 zu erhöhen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag zu erhöhen und für das Jahr 2017 auf

€ 7.000 festzusetzen.

 

2.2               Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Seniorentreffs

Neben dem genannten Finanzierungsrahmen für die inhaltliche Arbeit in den Seniorentreffs im Zusammenhang mit der Auskömmlichkeit der Haushaltsmittel, wird die Möglichkeit gesehen, den Trägern der staatlich geförderten Seniorentreffs zusätzliche Mittel („Sondermittel“) für besondere, einmalige Ausgaben / spezielle Maßnahmen gesondert eine Zuwendung zukommen zu lassen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Höhe der zusätzlichen Mittel je Seniorentreff i.H.v.

€ 300 bereitzustellen, so dass diese auf Antrag gewährt werden können.

 

2.3               Festlegung der Pauschale für Seniorengruppen:

Um neben dem inhaltlichen auch einen finanziellen Zusammenhang der Seniorenarbeit in den Seniorentreffs und Seniorengruppen herzustellen, wird für die Berechnung der Höhe einer Pauschale für die Seniorengruppen die Pauschale der Seniorentreffs als Bemessungsgrundlage gewählt.

 

Beide Angebotsformen sprechen die gleiche Zielgruppe an, halten ähnliche Angebote vor, jedoch in einem zeitlich unterschiedlichen Umfang. Für die Seniorengruppen wurde in 2013 erstmalig eine Pauschale in Höhe von € 1.700 p.a. festgelegt. Der bisherige Standard kann durch Festlegen der Pauschale für 2017 auf € 1.700 sichergestellt werden.

Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag unverändert beizubehalten und für das Jahr 2017 erneut auf € 1.700 festzusetzen.

 

2.4               Einmalige Gemeinschaftsangebote, Zuwendungen für diverse Kirchengemeinden :

Mit diesen Veranstaltungen und Ausfahrten bieten die Kirchengemeinden den Seniorinnen und Senioren, die aus finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen keine Reisen mehr unternehmen können, die Möglichkeit, im kleinen

Rahmen etwas Neues zu erleben, die tägliche Einsamkeit zu unterbrechen und Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltungen und Ausfahrten werden überwiegend im engagierten Ehrenamt geplant und durchgeführt. Diese spezielle Veranstaltungsform wird in den Förderrichtlinien bei den förderfähigen Maßnahmen ausdrücklich aufgeführt.

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der genannten Maßnahmen befürwortet.

Es wird vorgeschlagen, die in Anlage 2 aufgeführten einmaligen Gemeinschaftsangebote im beantragten Umfang von € 9.050 finanziell zu unterstützen.

 

2.5               Mittelbindung für unterjährige Anträge auf Förderung

Für zu erwartende unterjährige Anträge zur Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten und Projekte in der Seniorenarbeit wird vorgeschlagen, eine Mittelbindung in Höhe von € 12.000 festzusetzen. Auch zukünftig wird es notwendig sein, für weitere, die offene Seniorenarbeit fördernde Projekte, insbesondere für die Entwicklung von Maßnahmen, die sich aus der Bedarfsanalyse der kleinräumigen Seniorenarbeit ergeben, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

2.6               Wandsbeker Gesundheits- und Pflegekonferenz

Bislang konnten Haushaltsmittel aus der Rahmenzuweisung „Offene Seniorenarbeit“ in Höhe von € 1.500 pro Jahr für die Durchführung von Projekten und medienwirksamen Veranstaltungen der Wandsbeker Gesundheits- und Pflegekonferenz und des damit eng thematisch verbundenen bezirklichen Forums

 

„Generationenfreundliches Wandsbek“ sowie die Arbeit des seit 2011 bestehenden Expertenbeirats des Forums „Generationenfreundliches Wandsbek“ zur Verfügung gestellt werden (3-22302010-100002.17 – Zuwendung Wandsbeker Gesundheits- und Pflegekonferenz).

Für das Jahr 2017 ist unter der Federführung des Fachamtes SR eine Neustrukturierung des Expertenbeirats des Forums „Generationenfreundliches Wandsbek“ anvisiert mit dem Ziel, dieses Gremium aktiver an strategischen Planungen im Bereich Gesundheitsförderung, an der Identifizierung und Aktivierung neuer Zielgruppen im Sinne eines generationenfreundlichen Bezirks sowie an der Ausarbeitung und Durchführung von neuen Veranstaltungsformaten in Wandsbek zu beteiligen. Mögliche Schwerpunkte könnten dabei z.B. sein: Senioren, Demenz, Familien-und Generationenfreundlichkeit, Vorsorge, gesunder Lebensstil, Lebenswelten: Diese werden später im Expertenbeirat erarbeitet.

Für die dauerhafte Absicherung des Expertenbeirats und die Durchführung neuer sowie bereits seit Jahren erfolgreich laufender Veranstaltungsformate (z.B. Wandsbeker Heimtour, Wandsbeker Infobörse für Alleinerziehende Beruflicher Wieder-/Einstieg) wird eine Erhöhung des finanziellen Rahmens für die Wandsbeker Gesundheits- und Pflegekonferenz benötigt.

 

Der ASB wird gebeten, der Erhöhung des Ansatzes für die Wandsbeker Gesundheits- und Pflegekonferenz um € 1.000 auf insgesamt € 2.500 pro Jahr, beginnend ab 2017, zuzustimmen

 

Exkursion Seniorentreff Ritterstraße 39 / Eilbek

Aufgrund der räumlichen Situation des Treffpunktes und des noch anstehenden Strategiegespräches mit dem Träger wird vorgeschlagen, im Haushaltsplan 2017 Mittel i.H.v. von € 15.000 vorzuhalten, um bei erfolgreicher Suche nach geeigneten Räumen für den Betrieb eines Seniorentreffs die höheren Mietkosten zu decken.

 

 

Mit der Auskömmlichkeit der Mittel wird es möglich sein, eine Reserve i.H. von

€ 3.544 für die Neuauflage der Broschüre „Senioren in Wandsbek“ in verschiedenen Sprachen und unvorhergesehene Aufwendungen bei den Betriebskosten (Gebäudemanagement) einzuplanen.

 

Nach dem derzeitigen Sachstand stünde ein Rest in Höhe von € 3.938 aus dem Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, hieraus eine Informationsveranstaltung für Senioren im Rahmen des Generationenfreundlichen Wandsbeks mit dem Schwerpunktthema/ Arbeitstitel „Wohn- und Betreuungsangebote im Alter“ zu finanzieren.

 

Das zentrale Thema für eine weitere Informationsveranstaltung wurde aus den Rückmeldebögen der Besucherinnen und Besucher der Informationsveranstaltung „Gut wohnen im Alter“ am 7. September 2016 ermittelt.

 

 

3         Votum

Mit der vorgeschlagenen Finanzverteilung für das Jahr 2017 wird es möglich sein, die bestehenden Einrichtungen im gewohnten Umfang zu fördern und darüber hinaus finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der kleinräumigen Seniorenarbeit und Förderung neuer Projekte zu schaffen. Mit einer

Informationsveranstaltung „Wohn- und Betreuungsangebote im Alter“ (Arbeitstitel) soll ein interessantes und für Senioren höchst aktuelles Thema aufgegriffen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales und Bildung wird um Zustimmung gebeten.

 

Lokalisation Beta

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