Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) in Rahlstedt-Ost Hier: Benennung von Ausschussmitgliedern für den Stadtteilbeirat Rahlstedt-Ost Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales und Bildung
Seit Dezember 2017 ist Rahlstedt-Ost Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung. Die Lawaetz-Stiftung wurde vom Bezirksamt mit der Gebietsentwicklung beauftragt.
Ziel des Programms ist es, Rahlstedt-Ost aufzuwerten und zu stabilisieren. Es ist vorgesehen, insbesondere auch die Bewohnerschaft zu aktivieren und zu beteiligen.
Zur Unterstützung der Zielerreichung gehören die Gründung eines Stadtteilbeirates und die Bereitstellung eines jährlichen Verfügungsfonds in Höhe von bis zu € 20.000,--.
Der Stadtteilbeirat Rahlstedt-Ost soll den Gebietsentwicklungsprozess bis mindestens Ende 2025 begleiten. Hier werden die anstehenden Projekte und Maßnahmen vorgestellt und über die Verwendung des Verfügungsfonds entschieden. Es soll informiert und diskutiert werden. Ziel ist, möglichst einvernehmlich über die Projekte zu entscheiden. Der Stadtteilbeirat tagt einmal monatlich und ist öffentlich. Die Geschäftsführung (Einladung, Moderation, Protokoll) wird vom Gebietsentwickler übernommen.
Gründung, Zusammensetzung, Mitglieder des Stadtteilbeirates
Der Stadtteilbeirat Rahlstedt-Ost soll am 31.01.2019 gegründet werden. Neben den Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksfraktionen, der Gewerbebetriebe, Wohnungsunternehmen, Kirche, einem Vertreter der Stadtteilkonferenz Rahlstedt-Ost und den Stadtteileinrichtungen soll die Bewohnerschaft des Fördergebiets die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder stellen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Bewohnerschaft sollen sich möglichst vielfältig in der Altersstruktur, der kulturellen bzw. nationalen Herkunft und aus Männern und Frauen zusammensetzen.
Die stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder aus der Bewohnerschaft sollen auf der Gründungssitzung von den Anwesenden für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt werden.
Die Fraktionen der Bezirksversammlung Wandsbek, die Gewerbetreibenden, die Wohnungsunternehmen, die Stadtteilkonferenz Rahlstedt-Ost, die Kirchenvertreter und die Stadtteileinrichtungen bestimmen ihre Mitglieder und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter selbst. Die Verwaltung ist mit der Polizei und der Bezirksverwaltung als ständiger Gast ohne Stimmrecht vertreten.
Der Stadtteilbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Gebietsentwickler legt hierzu einen Entwurf vor..
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
dem o.g. Verfahren zuzustimmen und die Verwaltung / den Gebietsentwickler zu beauftragen, wie beschrieben zu verfahren.
keine Anlage/n
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