Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Benennung von Mitgliedern für die RISE-Stadtteilbeiräte durch die Fraktionen der Bezirksversammlung
Die Stadtteilbeiräte in den RISE-Fördergebieten spielen eine zentrale Rolle für den Erfolg des jeweiligen Gebietsentwicklungsprozesses. Gemäß Globalrichtlinie „Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ sollen nach Möglichkeit alle im Gebiet lebenden Bevölkerungs- und Sozialgruppen, insbesondere auch Menschen mit Migrationshintergrund einbezogen werden. Darüber hinaus sind die Akteurinnen und Akteure vor Ort wie z.B. Initiativen, Vereine, Institutionen und Träger sowie Gewerbetreibende und Unternehmen zu beteiligen. Die gebietsbezogene Zusammensetzung der einzelnen Gremien soll gewährleisten, dass unterschiedliche Interessen und Sichtweisen aus dem jeweiligen Gebiet vertreten sind.
Die Einbindung der bezirklichen Politik und der Verwaltung in die Beiratsarbeit soll sicherstellen, dass ein nachvollziehbarer Umgang mit den Ergebnissen stattfindet. In der jeweiligen Geschäftsordnung des Stadtteilbeirates wird individuell geregelt, wie die Einbindung erfolgt.
Rahlstedt-Ost
Seit Dezember 2017 ist Rahlstedt-Ost Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung. Ziel des Programms ist es, Rahlstedt-Ost aufzuwerten und zu stabilisieren.
Der Stadtteilbeirat Rahlstedt-Ost wurde im Januar 2019 gegründet und soll den Gebietsentwicklungsprozess bis mindestens Ende 2025 begleiten. Hier werden die anstehenden Projekte und Maßnahmen vorgestellt und über die Verwendung des Verfügungsfonds entschieden. Der Stadtteilbeirat tagt einmal monatlich und ist öffentlich. Die Geschäftsführung (Einladung, Moderation, Protokoll) wird vom Gebietsentwickler, der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung, übernommen.
Die Geschäftsordnung regelt die Zusammensetzung des Stadtteilbeirats Rahlstedt-Ost wie folgt:
• gewählte Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Fördergebiet Rahlstedt-Ost
• delegierte Jugendliche aus dem Fördergebiet (U18)
• delegierte Vertreterinnen und Vertreter von den im Stadtteil tätigen Institutionen
• delegierte Vertreterin oder Vertreter der in Rahlstedt-Ost engagierten Wohnungswirtschaft
• delegierte Vertreterinnen und Vertreter des lokalen Gewerbes
• delegierte Vertreterin oder Vertreter der Stadtteilkonferenz Rahlstedt-Ost
• delegierte Vertreterin oder Vertreter einer Religionsgemeinschaft
• delegierte Vertreterinnen oder Vertreter der in der Bezirksversammlung Wandsbek vertretenden Fraktionen
Die gewählten Bewohnerinnen und Bewohner haben insgesamt mindestens eine Stimme mehr als die delegierten Mitglieder zusammen.
Zusätzlich gehören Vertreter/Vertreterinnen der Polizei Hamburg (PK 38) und des Fachamtes Sozialraummanagement als beratende, als nicht stimmberechtigte Mitglieder dem Stadtteilbeirat an.
In der vergangenen Legislatur (Drs. 20-6979) haben die Fraktionen SPD, CDU und DIE LINKE Mitglieder in den Beirat entsandt.
Der Ausschuss wird gebeten,
jeweils eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter pro vertretener Fraktion der Bezirksversammlung für die Arbeit im Stadtteilbeirat Rahlstedt-Ost zu entsenden.
Steilshoop
Seit Januar 2008 ist die Großsiedlung Steilshoop ein Fördergebiet im Rahmen des jeweils geltenden Stadterneuerungsprogrammes (zunächst Aktive Stadtteilentwicklung, seit 2009 Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung – RISE). Mit der Fortschreibung des Integrierten Einwicklungskonzeptes im Jahre 2017 wurde die Förderlaufzeit bis Ende 2021 verlängert.
Der Stadtteilbeirat Steilshoop besteht seit Januar 2008 und soll den Gebietsentwicklungsprozess bis zum Ende des Förderzeitraums 2021 begleiten. In dem Gremium werden die anstehenden RISE-Maßnahmen vorgestellt, darüber hinaus aber auch die für die Quartiersentwicklung wichtigen Projekte diskutiert. Der mit der Befassung der Verfügungsfondsanträge betraute Finanzkreis legt dem Beirat die Verwendung der Verfügungsfondsmittel dar und stellt strittige wie auch Anträge über 1.000 € dort zur Abstimmung. Der Stadtteilbeirat tagt mindestens 6mal im Jahr und ist öffentlich. Die Geschäftsführung (Einladung, Moderation, Protokoll) erfolgt durch die Lawaetz-Stiftung als die vom Bezirksamt beauftragte Gebietsentwicklerin.
Satzungsgemäß ist der Stadtteilbeirat wie folgt zusammengesetzt:
In einer alle 2 Jahre stattfindenden öffentlichen Bewohnerversammlung werden gewählt:
• 12 stimmberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Fördergebiet
• 4 stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter von den im Stadtteil tätigen Institutionen
Darüber hinaus werden entsendet:
• 2 stimmberechtigte Vertreterinnen oder Vertreter der im Fördergebiet engagierten Wohnungswirtschaft
• 2 stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter des lokalen Gewerbes
Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen teil:
• 1 Vertreterin oder Vertreter des Bezirksamtes Wandsbek
• 1 Vertreterin oder Vertreter des Polizeikommissariats 36
• je 1 Vertreterinnen oder Vertreter der in der Bezirksversammlung Wandsbek vertretenden Fraktionen
In der vergangenen Legislaturperiode haben die Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE jeweils 1 Person in den Beirat entsandt.
Der Ausschuss wird gebeten,
jeweils eine Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter pro vertretener Fraktion der Bezirksversammlung zu benennen, die an den Sitzungen des Stadtteilbeirats Steilshoop mit beratender Stimme teilnehmen.
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass für das neue Fördergebiet Jenfeld-Zentrum sowie das in Vorbereitung befindliche Fördergebiet Tegelsbarg ebenfalls Stadtteilbeiräte vorgesehen sind. Das Bezirksamt wird zu gegebener Zeit zwecks weiterer Benennungen erneut auf den Ausschuss zukommen.
Zur Beratung / Benennung der Vertreterinnen und Vertreter
keine Anlage/n
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