Radwegführung S-Bahn-Brücke S1 Wellingsbüttel Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.10.2016 (Drs. 20-3373.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.:
Auf der nördlichen Seite der Rolfinckstraße ist im Bereich der S-Bahnbrücke bis zu den Parkständen ein Fußgängerschutzgitter angeordnet, welches in Mittellage zwischen der S-Bahnbrücke und dem Wellingsbüttler Weg fortgeführt wird. Das Gitter soll unabhängig des Umbaus der Rolfinckstraße unkontrollierte Fußgängerquerungen in diesem Bereich verhindern und damit maßgeblich zur Verkehrssicherheit beitragen. Das Fußgängerschutzgitter schränkt aufgrund von einzuhaltenden Mindestabständen zur Fahrbahn die Durchgangsbreite der Gehweganlage um 0,50 m ein. Die vorgeschlagene Reduzierung der Gehwegbreite auf 1,50 m hätte demnach zur Folge, dass effektiv nur eine nutzbare Gehwegbreite von 1,00 m zur Verfügung stünde. Dies ist gemäß der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) nicht mehr ausreichend, um Personen mit Gehbehinderung im Rollstuhl ein Passieren zu ermöglichen.
Zwischenzeitliche Überlegungen zum Verzicht auf den nördlichen Gehweg als Entgegenwirkung der Engstelle im Brückenbereich wurden nicht verfolgt, da es sich bei der Fußgängerunterführung um eine Bahnbetriebsanlage handelt, die die Deutsche Bahn AG außerhalb ihrer Betriebszeiten jederzeit schließen kann. Eine uneingeschränkte und dauerhafte Nutzung der Fußgängerunterführung kann somit nicht gewährleistet werden. Ohne den nördlichen Gehweg müssten Fußgängerinnen und Fußgänger im Falle von Schließungen auf die Südseite der Straße wechseln und somit inakzeptable Umwege in Kauf nehmen.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) lehnt daher eine Verbreiterung der Radschutzstreifen unter der S-Bahnbrücke zu Lasten der nördlichen Gehwegfläche ab.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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