Radwegeführung S-Bahn-Brücke S1-Wellingsbüttel Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal
- Ursprünglich als interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und GRÜNEN-Fraktion (Drs. 20-3373) im Regionalausschuss Alstertal am 28.09.2016.
- Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD-Fraktion und GRÜNEN-Fraktion, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Liberalen Fraktionsgemeinschaft.
Im Rahmen der Busoptimierung sowie des Radverkehrsprogrammes sind umfangreiche Umbaumaßnahmen an der Rolfinckstraße, insbesondere im Bahnhofsumfeld S1-Wellingsbüttel geplant. Diese Planungen begrüßt der Regionalausschuss Alstertal ausdrücklich.
Kritisch betrachtet wird die Radverkehrsführung im Bereich der S-Bahn-Brücke (Überführung der S1-Trasse über die Rolfinckstraße. Hier kommt es, aufgrund der historischen Bausubstanz, zu einer Verengung der Fußwege, der Radfahrstreifen sowie der Fahrbahn. Insbesondere unter der Brücke ist eine Verengung problematisch, da schlechte Lichtverhältnisse sowie die LSA unmittelbar östlich der Brücke zu einer unübersichtlicheren Verkehrssituation führen. Der nördliche Fußweg unter der Brücke wird kaum genutzt und wie der Erläuterungsbericht treffend beschreibt, eher als Abstellmöglichkeit für Fahrräder genutzt. Der natürliche Weg der Fußgänger führt eher durch die S-Bahn-Unterführung (mit Zugang zum S-Bahnsteig sowie DB-Kiosk). Eine Verkleinerung des nördlichen straßenparallelen Fußweges im Bereich unter der S-Bahn-Brücke erscheint eine geeignete Maßnahme um der Fahrbahnverengung entgegenzuwirken und somit für alle Verkehrsteilnehmer ein komfortables sowie sicheres Umfeld zu schaffen.
Der Gesamtquerschnitt von 12,10 m ist bisher gemäß vorliegender Planung wie folgt auf die verschiedenen Verkehrsarten verteilt: 2 (Fußweg) + 1,25 (Schutzstreifen) + 2,80 (Fahrbahn) + 2,80 (Fahrbahn) + 1,25 (Schutzstreifen) + 2 (Fußweg).
Alternativ wäre als Verteilung bspw. vorstellbar: 2 (Fußweg südlich) + 1,50 (Schutzstreifen) + 2,80 (Fahrbahn) + 2,80 (Fahrbahn) + 1,50 (Schutzstreifen nördlich) + 1,50 (Fußweg).
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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