20-3446

Radwegeführung im Bereich Oldenfelder Straße/Bargteheider Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.09.2016 (Drs. 20-3244.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der zuständigen Behörde wird empfohlen, den Einmündungsbereich Oldenfelder Straße/ Bargteheider Straße (von Einmündung Delingsdorfer Weg bis Kreuzung Bargteheider Straße/ Meiendorfer Straße/Oldenfelder Stieg/Berner Straße) im Hinblick auf eine sichere Führung des Radverkehrs in Augenschein zu nehmen und die ggf. notwendigen Anordnungen, auch in Bezug auf das Straßenbegleitgrün, zu treffen. In Ermangelung der Möglichkeit, die Bargteheider Straße auch in Höhe der Einmündung der Oldenfelder Straße queren zu können (und so als Radfahrende stets rechts zu fahren), soll an dem Zwei-Richtungs-Radweg einstweilen festgehalten werden.

 

Das PK 38 als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Radverkehrsführung im Bereich Oldenfelder Straße ab Delingsdorfer Weg bis zur Bargteheider Straße/ Oldenfelder Stieg wurde von PK 382 überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass die Beschilderung im Bereich Oldenfelder Straße/ Delingsdorfer Weg teilweise der aufgehobenen Radwegbenutzungspflicht widerspricht und entsprechend angepasst werden muss. Da es sich hier um einen Schulanmarschweg handelt und eine sichere Querung der Bargteheider Straße im direkten Umfeld nur in Höhe der beampelten Kreuzung Bargteheider Straße/ Meiendorfer Straße/ Berner Straße/ Oldenfelder Straße möglich ist, soll die Gegenläufigkeit des baulichen Radweges erhalten bleiben. Eine entsprechende Beschilderung durch VZ 1000-30/ 1000-31 StVO ist nach den gültigen Richtlinien der StVO für den Radverkehr anzubringen, der die Gegenläufigkeit nutzt. Das VZ 1000-30 StVO in Höhe des Parkplatzes zur Ladenzeile weist den Fahrzeugführer bei der Einfahrt auf den Parkplatz auf querende Radfahrer aus beiden Richtungen hin. Da der Parkplatz in der Regel nur für kurzfristige Besuche beim Bäcker, pp genutzt wird, erübrigt sich eine Wiederholung des VZ in Gegenrichtung. Eine Auswertung der Unfalllage der letzten 3 Jahre ergab erfreulicherweise keine Unfälle in diesem Bereich, so dass aus Sicht des PK 382 eine Markierung von Richtungspfeilen nicht erforderlich ist.

Die Anordnung für die Anpassung der Beschilderung wurde am 06.09.2016 durch PK 382 geschrieben und ist bereits vom Bezirksamt Wandsbek umgesetzt.

 

 

Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt ergänzend wie folgt Stellung:

 

Das Straßenbegleitgrün wird in dem Einmündungsbereich regelmäßig durch das Bezirksamt zurückgeschnitten, eine Sichteinschränkung für Radfahrer konnte bei einer Ortsbesichtigung nicht festgestellt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n