20-4298

Radwege in der Bekassinenau instandsetzen und vervollständigen Interfraktioneller Antrag der SPD-, Grünen- und CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

 

Die Radwege in der Bekassinenau sind nicht benutzungspflichtig. Radwege ohne Benutzungspflicht sind allerdings keine Radwege 2. Klasse. Sie werden von den meisten Radfahrerinnen und Radfahrern weiterhin genutzt und sollen deshalb ebenfalls in einem Standard gemäß PLAST 9 ausgebaut oder instandgesetzt werden, Verkehrssicherheitsdefizite sind auszuschließen (vgl. Bü.-Drs. 18/7662,  „Radverkehrsstrategie für Hamburg“).

 

Im Jahre 2013 wurde deshalb bereits ein großer Abschnitt zwischen Zinnowitzer Straße und der U-Bahn-Brücke umfangreich instandgesetzt. Zuvor waren im Zusammenhang mit der Verlegung einer Fernwärmeleitung die Radwege streckenweise erneuert worden. Weitere Abschnitte befinden sich in einem guten Zustand, teilweise aber mit Überwucherungen durch das angrenzende Straßenbegleitgrün. Ein Abschnitt ist allerdings in einem sehr schlechten Zustand, und zwar der westlich gelegene Radweg in Höhe der Hausnummern 49 bis 125. Diesen zu befahren bedeutet für die Radfahrerinnen und Radfahrer nach Auffassung des Bürgervereins Oldenfelde eine ziemliche Zumutung.

 

Darüber hinaus fehlt auf einem kurzen Abschnitt der Radweg völlig, und zwar an der Einmündung Fünfstück, im Verlauf des Flurstücks 658 (Belegenheit Fünfstück 1). Hier war der Bau eines ordentlichen Geh- und Radwegs in der Vergangenheit am Grunderwerb gescheitert. Dem Vernehmen nach besteht ein Auftrag zum Ankauf der erforderlichen Grundstücksflächen..

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

 

1.)    Das Bezirksamt verschafft sich vor Ort ein Bild von der Situation und veranlasst die Beseitigung von Grünüberwuchs auf den Radwegen in der Bekassinenau.

 

2.)    Das Bezirksamt prüft die erforderliche Instandsetzung des Radwegs im Abschnitt vor den Hausnummern 49 bis 125 und nimmt ihn erforderlichenfalls in das nächste Arbeitsprogramm/Nebenflächenprogramm auf.

 

3.)    Das Bezirksamt nimmt die Straßenplanung für den Lückenschluss des Geh- und Radwegs im Verlauf des Flurstücks 658 (Fünfstück 1) in sein nächstes Arbeitsprogramm auf, den erfolgreichen Grunderwerb vorausgesetzt.

 

4.)    Dem Regionalausschuss möge zeitnah über den aktuellen Sachstand berichtet werden.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n