21-3559

Radweg bei Berner Allee 3 Kleine Anfrage v. 09.07.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

hrend der Bauarbeiten zur Sanierung der Seniorenwohnanlage Walddörfer der VHW an der Berner Allee 3 Bebauungsplan Farmsen-Berne 21 ist der vorhandene Radweg gesperrt und arg in Mitleidenschaft gezogen worden (siehe Anlage).

 

Anschließend wurde der Radweg entlang des Grundstücks komplett neu verlegt.

 

Allerdings nur gemäß den ursprünglichen Abmessungen (siehe Anlage), also nicht ReStra-konform.

 

Damit ist der Radweg nicht benutzungspflichtig.

Eine Verbreiterung auf 2 Meter, was zu einer Benutzungspflicht und folglich Entspannung für den Straßenverkehr geführt hätte, scheint zumindest augenscheinlich als möglich.

 

Wir fragen uns daher, wie es zu dieser Fehlplanung kommen konnte und was nun unternommen wird.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     14.07.2021


  1. Wieso wurde ein nicht benutzungspflichtiger Radweg wiederhergestellt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es handelt sich bei dieser Maßnahme nicht um eine Baumnahme des Bezirksamtes Wandsbek, sondern um die Wiederherstellung einer Fläche durch den Vorhabenträger nach Beendigung der Inanspruchnahme (Sondernutzung). Es besteht keine Rechtsgrundlage, um vom Vorhabenträger über die Wiederherstellung der Fläche hinaus einen weitergehenden Ausbau des Radweges zu fordern.

 

 

  1. In den öffentlich zugänglichen Unterlagen sind Dokumente bzgl. der Sanierung zu finden. In welchem Gremium und wann wurde diese Maßnahme abgestimmt?

 

  1. Wurde die ReStra-konforme Herstellung des Radwegs besprochen? Wie war das Ergebnis?

 

  1. Wird das Fachamt hier Nachbesserungen vom Bauträger einfordern? Wird das Fachamt aufgrund der vorhandenen Sachlage Nachbesserungen einfordern können?

 

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 2-4:

Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1.

 

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