21-5738

Radweg an der Bramfelder Chaussee wieder bewachsen - Senat legt fest - Das Bezirksamt ist zuständig! Kleine Anfrage vom 26.08.2022

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit BV-Drs. 21-5584 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass es für die Reinigung des Radweges an der Bramfelder Chaussee nicht zuständig sei. Demnach sei die Stadtreinigung Hamburg zuständig, welche bereits im letzten Jahr mitgeteilt hat, dass hier keine Zuständigkeit vorliege.

 

Mit Drucksache 22/9032 teilt der Senat mit, dass die Unterhaltung nach § 13 HWG der Trägerin der Wegebaulast obliegt. Die Unterhaltung umfasst Maßnahmen zur Substanzerhaltung. Hierzu gehört auch Ritzenvegetation. Die Beseitigung der Ritzenvegetation solle kurzfristig durch das Bezirksamt Wandsbek erfolgen.

 

Nun hat der Senat festgelegt, dass für die Pflege der Ritzenvegetation das Bezirksamt Wandsbek zuständig ist. Fraglich ist, wann die Reinigung endlich erfolgt und ob auch zukünftig eine Reinigung angedacht ist oder ob die CDU nunmehr jährlich nachfragen muss.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            01.09.2022

 

 

  1. Wann ist die Reinigung der Ritzenvegetation angedacht, welche Kosten fallen an und wer führt die Reinigung durch?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek wird zeitnah die Hamburger Stadtreinigung mit der Entfernung der Ritzenvegetation in der Bramfelder Chaussee beauftragen. Die Kosten werden sich auf circa 6.500 Euro belaufen.

 

 

  1. Wird das Bezirksamt Wandsbek die Ritzenvegetation auch in Zukunft ohne Aufforderung reinigen lassen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden konsumtiven Haushaltsmittel kann eine Entfernung der Ritzenvegetation beauftragt werden.

 

 

  1. Wenn ja, welche Reinigungsintervalle sind geplant?

 

  1. Wenn nein, weshalb nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 3 und 4:

Siehe Antwort zur Frage 2.

 

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