Radverkehrsbeauftragter Kleine Anfrage vom 11.01.2017
Am 28.08.2014 beschloss die rot-grüne Koalition mit Drucksache 20-0124, die Stelle eines bzw. einer Radverkehrsbeauftragten im Bezirksamt Wandsbek einzurichten. Dieser Aufforderung ist das Bezirksamt Wandsbek mit Bestellung von Herrn Kopp am 17.06.2016 nachgekommen.
Fraglich ist, welche Aufgaben bisher vom Radverkehrsbeauftragten übernommen worden sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt:19.01.2017
Die Stellenbeschreibung des Radverkehrsbeauftragten beinhaltet folgende Aufgaben:
- Zentrale Steuerung und Überwachung sämtlicher bezirklichen Radverkehrsmaßnahmen
- konzeptionelle Weiterentwicklung des Radverkehrskonzepts für den Bezirk Wandsbek,
- Ansprechpartner für alle radverkehrsrelevanten Themen gegenüber der Fachbehörde und den politischen Gremien des Bezirks,
- Erarbeitung von Ingenieurverträgen, Vergabe von Planungsleistungen sowie Führung und fachplanerische Betreuung von beauftragten Ingenieurbüros für Projekte bezirklicher Radwege.
Der Stellenanteil des Radverkehrsbeauftragten beträgt 100%.
Nein. Im Übrigen gab es eine Ausschreibung für die technische Sachbearbeitung mit dem Schwerpunkt Radverkehr mit sechs Bewerbungen.
Die zur Verfügung stehende Stelle für den Radverkehrsbeauftragten wird vollumfänglich von Herrn Koop wahrgenommen.
Die Besetzung fand statt, als die entsprechenden Stellenanteile zur Verfügung standen.
Sämtliche Informationen zum bezirklichen Radverkehr werden beim Radverkehrsbeauftragten gebündelt und zentral gesteuert.
Der Radverkehrsbeauftragte ist organisatorisch als Sachbearbeiter im Abschnitt Straßenplanung eingebunden. Die Abstimmung mit der BWVI erfolgt im ständigen Dialog und durch die Teilnahme an regelmäßigen Sitzungen der Fahrradwerkstatt.
Die vom Radverkehrsbeauftragten bewirtschafteten Haushaltsmittel stammen aus den Kontenbereichen „Bezirkliche Radverkehrsmaßnahmen, Bündnis für den Radverkehr“ in Verbindung mit Mitteln aus dem Kommunales-Investitions-Förderungs-Gesetz (KInvFG).
keine Anlage/n
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