20-3845

Radverkehrsbeauftragter Kleine Anfrage vom 11.01.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Am 28.08.2014 beschloss die rot-grüne Koalition mit Drucksache 20-0124, die Stelle eines bzw. einer Radverkehrsbeauftragten im Bezirksamt Wandsbek einzurichten. Dieser Aufforderung ist das Bezirksamt Wandsbek mit Bestellung von Herrn Kopp am 17.06.2016 nachgekommen.

Fraglich ist, welche Aufgaben bisher vom Radverkehrsbeauftragten übernommen worden sind.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:19.01.2017

 

  1. Welche Aufgaben beinhaltet die Stellenbeschreibung des Radverkehrsbeauftragten?

 

Die Stellenbeschreibung des Radverkehrsbeauftragten beinhaltet folgende Aufgaben:

 

-          Zentrale Steuerung und Überwachung sämtlicher bezirklichen Radverkehrsmaßnahmen

-          konzeptionelle Weiterentwicklung des Radverkehrskonzepts für den Bezirk Wandsbek,

-          Ansprechpartner für alle radverkehrsrelevanten Themen gegenüber der Fachbehörde und den politischen Gremien des Bezirks,

-          Erarbeitung von Ingenieurverträgen, Vergabe von Planungsleistungen sowie Führung und fachplanerische Betreuung von beauftragten Ingenieurbüros für Projekte bezirklicher Radwege.

 

  1. Wie hoch ist der Stellenanteil des Radverkehrsbeauftragten?

 

Der Stellenanteil des Radverkehrsbeauftragten beträgt 100%.

 

 

  1. Wurde die Stelle ausgeschrieben?
    1. Wenn ja, wann und wie viele Bewerber haben sich auf die Stelle beworben?
    2. Wenn nein, warum erfolgte keine Ausschreibung?

 

Nein. Im Übrigen gab es eine Ausschreibung für die technische Sachbearbeitung mit dem Schwerpunkt Radverkehr mit sechs Bewerbungen.

 

 

  1. Wer übernimmt die frei gewordenen Stellenanteile von Herrn Kopp?

 

Die zur Verfügung stehende Stelle für den Radverkehrsbeauftragten wird vollumfänglich von Herrn Koop wahrgenommen.

 

 

  1. Warum erfolgte eine Besetzung des Postens erst nach fast zwei Jahren nach dem Beschluss?

 

Die Besetzung fand statt, als die entsprechenden Stellenanteile zur Verfügung standen.

 

  1. Welche Verbesserung des Ablaufes konnten mit der Einrichtung eines Radverkehrsbeauftragten erzielt werden?

 

Sämtliche Informationen zum bezirklichen Radverkehr werden beim Radverkehrsbeauftragten gebündelt und zentral gesteuert.

 

  1. Welche Kompetenzen hat der Radverkehrsbeauftragte und wie erfolgt die Abstimmung mit der Radverkehrskoordinatorin der BWVI?

 

Der Radverkehrsbeauftragte ist organisatorisch als Sachbearbeiter im Abschnitt Straßenplanung eingebunden. Die Abstimmung mit der BWVI erfolgt im ständigen Dialog und durch die Teilnahme an regelmäßigen Sitzungen der Fahrradwerkstatt.

 

  1. Werden dem Radverkehrsbeauftragten eigene Haushaltsmittel zugeordnet?

 

  1. Wenn ja, wie viele in welchen Kontenbereichen?

 

Die vom Radverkehrsbeauftragten bewirtschafteten Haushaltsmittel stammen aus den Kontenbereichen „Bezirkliche Radverkehrsmaßnahmen, Bündnis für den Radverkehr“ in Verbindung mit Mitteln aus dem Kommunales-Investitions-Förderungs-Gesetz (KInvFG).

 

 

Anhänge

 

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