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Radfahren und zu Fuß gehen bleibt gefährlich - Verkehrsinfrastruktur muss die vulnerabelsten Gruppen besser schützen Antrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Letzte Beratung: 27.11.2025 Ausschuss für Mobilität Ö 5.4

Sachverhalt

Die Zahl der Verletzten im Hamburger Straßenverkehr ist weiterhin rückläufig, und statistisch gesehen hat in den letzten Jahren besonders die Sicherheit von Kindern zugenommen. Dieser grundsätzlich positiven Entwicklung steht leider die Anzahl der getöteten Radfahrer*innen und Fußgänger*innen entgegen. In 2024 starben bei Unfällen 10 Radfahrer*innen und 14 Fußgänger*innen. Und laut Angaben des ADFC sind in 2025 Stand Ende Oktober bereits 12 Radfahrende bei Unfällen ums Leben gekommen.

Diese Zahlen sind weit weg von einer „Vision Zero“. Und trotz begrüßenswerter Veränderungen in den Verkehrsplanungen der Stadt ist ein grundlegendes Umdenken nicht zu beobachten. Im Gegenteil scheint, und hierfür sind das Parkplatzmoratorium oder die Verhinderung des Umbaus der Wandsbeker Chaussee gute Beispiele, weiterhin das Primat der autogerechten Stadt zu gelten. Andere Verkehrsteilnehmende müssen sich anpassen, und werden dennoch immer wieder übersehen – nicht selten mit tödlichen Folgen.

Gleichzeitig nimmt die Zahl sowohl von Schüler*innen einerseits, als auch von Senior*innen und mobilitätseingeschränkten Menschen andererseits, zu. Auch vor diesem Hintergrund gilt es noch einmal verstärkt darüber zu diskutieren, für welche und vor allem wessen Mobilität wir unsere Infrastruktur planen.

Dies vorausgeschickt möge der Ausschuss für mobilität folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, die jährliche Verkehrssicherheitsbilanz nach städtischem Vorbild auch für Wandsbek zu erstellen.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität eine Übersicht über den aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand des Arbeitsprogramms MR21/24 2024/2025 sowie den Entwurf für 2026 zu geben. Der Fokus soll hierbei auf Radverkehrs- und den Fußverkehr betreffende Maßnahmen liegen.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Träger öffentlicher Belange in der Planung stärker und früher zu berücksichtigen. Dies beinhaltet insbesondere

a. die Vorabstimmungen zwischen Bezirksamt/LSBG und Polizei/Straßenverkehrsbehörde transparent darzulegen, insbesondere in Bezug auf abgelehnte Varianten.

b. die Etablierung von Beteiligungsformaten bereits vor der ersten Verschickung, wenn Knotenpunkte involviert sind.

c. die Etablierung von Möglichkeiten zur Stellungnahme, sollten nach der Schlussverschickung Änderungen an dieser vorgenommen werden.

d. die transparente und nachvollziehbare Begründung, sollten grundsätzlich zu vermeidende Abweichungen vom Regelwerk vorgenommen werden.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, die möglichst barrierefreie Teilnahme von Fußnger*innen, Radfahrenden und Nutzer*innen des Umweltverbundes im öffentlichen Raum als Planungsziel zu priorisieren. Dies beinhaltet auch eine stärkere Berücksichtigung bei der Erstellung der Arbeitsprogramme als auch bei der Planung und insbesondere Einrichtung von bauzeitlicher Verkehrsführung.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.11.2025
Ö 5.4
Lokalisation Beta

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