20-5366

Querung am Cornehlsweg sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.11.2017 (Drs. 20-4893.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Behörden werden gebeten, die Situation in der Erschließungsstraße hinter dem Knick bei der Einmündung Cornehlsweg/Eulenkrugstraße, analog zur Umsetzung in der Eulenkrugstraße / Foßredder (Drs. 20-3767), durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Zeichnen einer roten Linie bei der Erschließungsstraße und einem größeren, tiefer hängenden Schild „Vorfahrt achten“ zu entschärfen und den Knick bzw. das Straßenbegleitgrün in der Einmündung Cornehlsweg zurückzuschneiden.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat 35:

Dem aktuellen Beschluss der Bezirksversammlung ist die Drucksache 20-3767 beigefügt.

Gemäß dieser Drucksache hat das PK 35 alle Einmündungen im Verlauf der Eulenkrugstraße im Dezember 2016 hinsichtlich einer sicheren Querung für Fußgänger und Radfahrer überprüft.

An der Einmündung Eulenkrugstraße / Cornehlsweg wurden danach ausdrücklich keine Markierungen oder andere als die im Bestand vorhandenen Verkehrszeichen angeordnet. Hintergrund hierfür ist, dass die bauliche Situation an dieser Einmündung nicht der an den anderen entspricht.

 

Hier ist nämlich kein parallel zur Fahrbahn der Eulenkrugstraße verlaufender Gehweg mit Frei-gabe für Radfahrer vorhanden; Fußgänger müssen, Radfahrer dürfen die Nebenfahrbahn benutzen. Diese ist für Kfz-Führer vom Cornehlsweg aus in beide Richtungen nur als Sackgasse zu nutzen. Da es sich bei dieser Nebenfahrbahn um eine untergeordnete Straße handelt, ist sie mit dem VZ 205 (Vorfahrt gewähren) beschildert.

 

Beide VZ 205 sind vor Ort deutlich zu erkennen. Das wird auch auf den dem Beschluss beigefügten Fotos deutlich. Die VZ wurden in der vorhandenen Höhe montiert, damit sie nicht in die Hecke einwachsen und damit sie für daran vorbei fahrende Radfahrer keine Gefahr darstellen.

Die geforderte „rote Linie“ ist kein Verkehrszeichen i. S. der Straßenverkehrsordnung; sie kann daher nicht angeordnet werden.

 

Die Verkehrsunfalllage an der Einmündung Eulenkrugstraße/ Cornehlsweg in den vergangenen drei Jahren ist absolut unauffällig. Es ereignete sich lediglich ein Unfall, der in keinem Zusammenhang zur Verkehrsführung an der kreuzenden Nebenfahrbahn steht.

 

Darüber hinaus ist für den Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns das Bezirksamt Wandsbek zuständig.

 

 

Das Bezirksamt Wandsbek ergänzt wie folgt:

Das Bezirksamt hat das Straßenbegleitgrün zurückgeschnitten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n