20-4273

Quartiersentwicklung am Poppenbütteler Berg / Unterkunft mit der Perspektive Wohnen hier: Finanzierung des Quartiersmanagement

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Die Drucksache 20/4235 zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe der Trägerschaft für ein Quartiersmanagement am Poppenbütteler Berg/Unterkunft mit der Perspektive Wohnen wurde am 24.04.2017 im Ausschuss für Bildung und Soziales beschlossen.

 

Das Interessenbekundungsverfahren wird im Mai/Juni 2017 durchgeführt. Das Auswahlgremium wird am 14.06.2017 tagen. In diesem Gremium werden die eingegangenen Interessenbekundungen anhand eines Auswertungsraster gesichtet und eine Auswahlentscheidung vorbereitet. Über das Ergebnis der Bewertung wird voraussichtlich am 26.06.2017 im Ausschuss für Soziales und Bildung berichtet und entschieden werden können.

 

Es ist beabsichtigt die Trägerschaft zum 01.09.2017 zu vergeben.

 

Für das Quartiersmanagement am Poppenbütteler Berg  wird für die Jahre 2017 – 2020 von folgendem Finanzierungsbedarf ausgegangen.

Jahr

Stadtteil-manage-ment

Vfg. fonds

BetrK

Dolm.

ÖffArbeit

Summe

 ab 09/2017 

18.750 €

1.500 €

6.500 €

1.500 €

1.500 €

29.750 €

2018

50.000 €

8.000 €

20.000 €

5.000 €

5.000 €

88.000 €

2019

50.000 €

8.000 €

20.000 €

5.000 €

5.000 €

88.000 €

2020

35.000 €

8.000 €

20.000 €

3.000 €

3.000 €

69.000 €

Summe

153.750 €

25.500 €

66.500 €

14.500 €

14.500 €

274.750 €

 

Die Drs. 20-3630.3 sieht eine Finanzierung des Quartiersmanagement in UPW Gebieten aus den Ermächtigungsüberträgen 2015 in Höhe von € 338.000 vor.

Die Drucksache wurde am 26.01.2017 in der Bezirksversammlung beschlossen.

 

Für die Einsetzung eines Quartiersmanagement werden in den Haushaltsjahren 2017 / 2018 (Förderzeitraum 01.09.2017 – 31.12.2018 einschl. anteilige Jahressonderzahlung) Haushaltsmittel in Höhe von € 117.750 benötigt.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen und Kultur wird gebeten über die Finanzierung des Quartiersmanagement in den Haushaltsjahren 2017 /2018 in Höhe von 117.750 € zu beschließen. Die Finanzierung erfolgt aus den Ermächtigungsüberträgen 2015.

 

Anhänge

keine Anlage/n