21-0136

Qualifizierte berufliche Reha im BFW Farmsen langfristig sichern - Verkauf durch den Senat stoppen Debattenantrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung setzt sich seit 2012 für den Erhalt des Berufsförderungswerks Hamburg-Farmsen ein. Dass die Stadt Hamburg Planungen des Verkaufs an Private vorantreibt ist kritisch zu betrachten. Seit 2015 gehört das BFW zur Unternehmensgruppe der Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH (PepKo-Konzern), dessen alleinige Gesellschafterin die Freie und Hansestadt Hamburg ist. Davor geriet das BFW 2013 in Planinsolvenz. Die Firmen der PepKo-Gruppe (Berufsförderungswerk, Berufsbildungswerk, Berufliches Trainingszentrum, Ausblick), deren Zweck die beruflichen Rehabilitation und Integration ist, waren städtische Vorzeigeeinrichtungen. Nun stehen sie zum Verkauf, weil ein Teil der Gruppe nicht lukrativ arbeitet.

In der Senatsdrucksache zum Verkauf der PepKo wird auf Verluste der Teilgesellschaften hingewiesen. Tatsächlich übersteigen jedoch die Abschreibungen diese um ein Vielfaches, allein das BFW hat einen positiven Cash-Flow in Millionenhöhe. Auf die Anfrage der Linksfraktion räumt der Senat in Drs. 21/ 16336 ein, dass die Notwendigkeit hoher vorsorglicher Abschreibungen entfallen sei und somit alle Teilgesellschaften der PepKo positive Zahlen schreiben.

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Möglichkeit einer beruflichen Umschulung bzw. Qualifizierung bietet vielen Menschen, die aufgrund eines Unfalles oder anderer Ursachen körperlich oder psychisch beeinträchtigt bzw. behindert sind und ihren alten Beruf nicht mehr auszuüben können, eine neue berufliche Perspektive.

Der Bezirk Wandsbek ist nicht nur Standort des BFW sondern das Bezirksamt auch Träger des zentralen Eingliederungsamtes. Verbände wie etwa der SoVD und das Behindertenforum weisen auf die Notwendigkeit des Angebots des BFW hier am Standort hin. Es besteht die Befürchtung, dass gewinnorientierte Unternehmen oder solche, die wirtschaftlich mit dem Finanzierungsträger verbunden sind, perspektivisch kein Interesse an einem besonders qualifizierten Angebot haben. Der Senat schreibt sich selbst die Verantwortung für die Durchführung des Behindertenteilhabegesetzes zu. Wenn die qualifizierten Maßnahmen nicht adäquat angeboten werden, sind selbst die besten Individuellen Eingliederungspläne nichts wert.

Berufliche Reha-Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen sich nicht zwingend betriebswirtschaftlich rechnen. Es gibt wichtige soziale Angebote, die nicht immer rentabel sind. Mehrausgaben durch die Stadt wären hier richtig, weil eine berufliche Rehabilitation, wie sie das BFW durchführt, ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur ist, so der SoVD. Senat und Fachbehörde müssen sicherstellen, dass es in Hamburg zukünftig ein qualitativ hochwertiges Angebot der beruflichen Rehabilitation geben wird. EU-Beihilferichtlinien stehen dem nicht zwingend entgegen.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Stadt Hamburg braucht die berufliche Rehabilitation. Die Bezirksversammlung Wandsbek bekräftigt ihren Beschluss aus 2012 und betont die Unverzichtbarkeit des Berufsförderungswerkes am Standort Farmsen und setzt sich deshalb weiter für den Erhalt des breiten Leistungsangebots auf hohem Qualifikationsangebot ein.
  2. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Stadt Alleingesellschafterin bleibt. Dazu muss
    1. in einem ersten Schritt die Planung für den Verkauf des Berufsförderungswerkes Farmsen gestoppt werden
    2. ein nachhaltiges Konzept entwickelt werden, welches eine konzeptionelle Neuausrichtung darstellt, unter Einbeziehung eines schlüssigen Finanzierungsplans.
  3. Für eine Übergangszeit ist für den Weitergang des Betriebes zu sorgen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n