21-3495

Prüfung von Fahrradabstellplätzen in der Teilbaumaßnahme Hohnerkamp innerhalb der Baumaßnahme zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs (Drs. 21-2894) Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3182.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.08.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde möge prüfen, ob am nördlichen Rand der Einmündung Hohnerredder/Hohnerkamp sowie vor der Kita Hohnerkampf 67 die Aufstellung von Fahrradbügeln, gegebenenfalls unter Wegfall eines PKW-Parkstandes, möglich ist.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Ein Aufstellen von Fahrradbügeln vor der Kita im Hohnerkamp ist nicht möglich, da der öffentliche Grund hierfür nicht ausreicht. Die vorhandenen Stellplätze befinden sich auf Privatgrund, so dass das Bezirksamt Wandsbek hier nicht aktiv werden kann.

Im Bereich der Einmündung Hohnerredder wird die Aufstellung von Bügeln im Rahmen der Ausführung der Maßnahme geprüft, was aber vom Wurzelverlauf abhängig ist.

Die Prüfung weiterer Standorte hat ergeben, dass in den Einmündungsbereichen der Berner Chaussee, des Hannenstiegs, der Anderheitsallee, der Friedländer Straße und des Nüßlerkamps insgesamt  bis zu 12 Bügel aufgestellt werden können. Die genaue Anzahl ist letztendlich auch abhängig von Wurzelsuchgrabungen und Versorgungsanlagen und wird sich erst während der Ausführung konkret festlegen lassen.

Parkstände entfallen durch diese Anordnung der Bügel nicht.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

Keine Anlage/n