Prüfung einer Umgestaltung eines städtebaulichen Zentrums auf der Dreiecksfläche an der Ritterstraße 11 Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.01.2019 (Drs. 20-6923.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, auf der dreieckigen Rasenfläche in der Ritterstraße Höhe der Hausnummer 11, unter Hinzuziehung der umliegenden Straßenverkehrsflächen der Ritterstraßen, einen städtischen Platz zu gestalten. Dafür müsste die Richardstraße zur Einmündung Wagnerstraße und zur Einmündung Richardstraße straßenverkehrlich abgebunden werden. Die Einbahnstraßenregelung würde somit aufgehoben werden.
Die Einfahrt aus dem Eilbeker Weg in die Ritterstraße soll für eine Strecke von ca. 25 m erhalten bleiben, um auf die dortigen Parkplätze zu gelangen.
Das Ergebnis der Prüfung möge von der Verwaltung im Ausschuss vorgestellt werden.
Um die Eilbeker Bevölkerung an dem Prozess zu beteiligen, ist der Runde Tisch Impulse für
Eilbek sowie die Eilbeker Stadtteilgespräche einzubinden.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS)/Polizeikommissariat 31 (PK):
Aus Sicht des PK 31 bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine bauliche Umgestaltung und die straßenverkehrliche Abbindung.
Für eine Änderung der Widmung bzw. straßenrechtliche Teileinziehung des Verkehrsraums ist das Bezirksamt als die für das Straßen- und Wegerecht zuständige Behörde zuständig.
Dauerhafte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in dem kurzen Abschnitt der Ritterstraße werden durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde des PK 31 ausdrücklich begrüßt.
PK 31 erlaubt sich den Hinweis, dass durch die Umgestaltung eine Vielzahl an öffentlichen Parkplätzen in dem Wohngebiet verloren gehen würde.
Aus den dem PK 31 vorliegenden Unterlagen ist zur Zeit nicht ersichtlich, warum Menschen auf diesem Platz an einer stark befahrenen Straße verweilen wollen, ohne dass dort in irgendeiner Form eine Aufenthaltsqualität (z.B Gastronomie) geboten wird.
Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:
Die Maßnahme ist im Entwurf des Arbeitsprogramms Stadtgrün aufgenommen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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