21-0824

Prüfung einer Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Kindertagesstätte Spitzbergenweg und der Stadtteilschule Meiendorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 (Drs. 21-0266.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Fachbehörde wird gebeten, die Einrichtung einer Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung

auf dem Abschnitt Nordlandweg, beginnend ab Kreuzung Spitzbergenweg/Meiendorfer Weg bis

zum Ende des Schulgeländes Meiendorf, gemäß ihrer MItteilung Drs.Nr. 20-6884 zu prüfen und

die Begründung erklärbar zu machen, wie ein Fahrgastbus auf einer Strecke von ca. 75m nach

dem Abbiegevorgang bis zum Halt an einer Bushaltestelle Tempo 50 erreichen kann.

 

 

Im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 38 nimmt die Verkehrs-direktion wie folgt Stellung:

 

Die Forderung nach Einrichtung einer Tempo-30-Strecke im Nordlandweg im Bereich der dorti-gen Stadtteilschule Meiendorf wurde bereits im Zusammenhang mit der Drucksache 20-6582 vom 15.11.2018 geprüft. Die vor einem knappen Jahr gemachten Feststellungen haben weiterhin Bestand. An der verkehrlichen Situation vor Ort hat sich nichts geändert.

Die Einführung einer Tempo-30-Strecke scheidet aus, da der Schuleingang in der Straße Dee-penhorn 1 liegt, welche bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen ist.

Ob der Bus der Linie 275 auf dem Nordlandweg eine Geschwindigkeit von 50 km/h im fraglichen Bereich erreichen kann, kann von hier nicht beurteilt werden. Nähere Auskünfte dazu müssten über die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) bei der Hochbahn eingeholt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n