Prüfung einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Kindertagesstätte Spitzbergenweg und der Stadtteilschule Meiendorf Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.11.2018 (Drs. 20-6582)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Fachbehörde wird gebeten, auf Grund der Erweiterung der Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h folgende Bereiche für eine entsprechende Anordnung zu prüfen:
Zu beachten gilt der Punkt 4 zum Kapitel § 45 Abs. 9 StVO der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:
„4. Der Anordnung von Tempo 30-Strecken auf Straßen mit Buslinien des ÖPNV steht grundsätzlich nichts entgegen. Belange des ÖPNV sind im Rahmen der Gesamtabwägung aber zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens sechs Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit (7 – 8 Uhr) vorliegt. Dies kann sowohl durch eine einzelne Buslinie bedingt sein, aber auch durch die Summe mehrerer Buslinien. In diesem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen zum
auf die Anordnung einer Tempo 30-Strecke grundsätzlich verzichtet. Damit wird auch der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 „Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ Abschnitt I Ziffer 2 entsprochen, wonach der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist (Randnummer 5). Sofern im Einzelfall aufgrund örtlicher Gegebenheiten trotz o. a. vorliegender Indikatoren keine Beeinträchtigung einer Buslinie zu erwarten ist, kann in Ausnahmefällen eine Tempo 30-Strecke angeordnet werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Buslinie auf Höhe der Einrichtung abbiegt und die Länge der Tempo 30-Strecke dies berücksichtigt.“
Im Zuge dieser Gesamtabwägung überwiegt hier augenscheinlich die Sicherheit der Schüler.
Das Ergebnis möge dem Regionalausschuss mitgeteilt werden.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Verkehrsdirektion (VD) 511 / Polizeikommissariat (PK) 38:
Gemäß der vorliegenden Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Ver-kehrseinrichtungen (HRVV) vom 30.04.2018 ist festgelegt worden, wann streckenbezogene Ge-schwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden dürfen bzw. sie ausgeschlossen sind. Wie in der Beschlussvorlage richtig ausgeführt wird, ist die Bustaktung sowohl im Spitzbergenweg als auch in der Nordlandstraße zu hoch und erfüllt damit ein Ausschlusskriterium für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wir haben aber dennoch die Situation bei der Hamburger Hochbahn AG noch einmal prüfen lassen.
Zum Ergebnis siehe nachfolgend zitierte Stellungnahme der Hochbahn:
„Die Stadtbuslinie 275 besitzt tagsüber einen 10-Minuten-Takt in beide Fahrtrichtungen. Inner-halb der morgendlichen Spitzenstunde (die relevante Uhrzeit von 7 - 8 Uhr) besitzt die Linie 275 in Fahrtrichtung "U Berne" sogar einen 5-Minuten-Takt (12 Fahrten in einer Stunde allein in Fahrtrichtung "U Berne"). Nach Einschätzung der HOCHBAHN müsste bei einer Geschwindig-keitsreduzierung auf 30 km/h sowohl im Nordlandweg, als auch im Spitzbergenweg, die Fahrzeit je Fahrtrichtung voraussichtlich um eine Minute verlängert werden. Umlaufbedingt würde dies dazu führen, dass entlang der Linie 275 ein Mehrbedarf von einem Fahrzeug und mindestens ein zusätzlicher Dienst pro Tag entstehen. Da dies genau in die Hauptverkehrszeit fällt, müsste hierfür ein zusätzlicher Bus finanziert und beschafft werden. Dabei fallen für das Verkehrsunternehmen hohe Kosten an. Außerdem wird die Attraktivität des ÖPNV durch die längere Fahrzeit verschlechtert. Deshalb und aufgrund der betrieblichen Nachteile lehnen die Verkehrsbetriebe hier die Einführung von Tempo 30 ab.“
Zusätzlich wurde auch die Verkehrssituation im Spitzbergenweg und im Nordlandweg geprüft. In beiden Straßen ist die Unfalllage unauffällig und vergleichbar mit ähnlichen Straßenzügen der Stadt.
Die KiTa Spitzbergenweg hat einen eigenen Parkplatz, der zum Bringen und Holen genutzt wer-den kann. Das Gelände ist komplett umzäunt, sodass die Kinder nicht auf die Straße laufen können. Hinweise auf mögliche Sicherheitsdefizite liegen nicht vor.
Die Stadtteilschule Meiendorf hat ihren Schuleingang in der Straße Deepenhorn 1, welcher be-reits in einer Tempo 30-Zone liegt. Feststellungen, dass sich die Schüler im Nordlandweg an der dortigen Bushaltstelle drängeln und es damit zu gefährlichen Situationen kommt, konnte vom zuständigen BFS des PK 38 nicht bestätigt werden. Zurzeit ist aber das PK 38 mit der Schulleitung, dem Bezirksamt, der Hochbahn, der Fa. Wall (Busunterstände) und Frau Hennies (MdHBü) im Gespräch, um mögliche Veränderungen im Bereich der Bushaltestelle vorzunehmen. Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Abschließend kommt die Verkehrsdirektion zu dem Schluss, dass aufgrund der Aussagen der Hochbahn und der festgestellten Verkehrssituation vor Ort eine Verkehrsbeschränkung in Form von Tempo 30-Strecken hier nicht in Frage kommt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.