Prüfung einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Kinderta-gesstätte Spitzbergenweg und der Stadtteilschule Meiendorf Antrag der CDU-Fraktion
Die „Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) mit Bezug Tempo 30 gem. § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“ beschreiben die Voraussetzungen Tempo 30 Bereiche an den genannten Einrichtungen einzuführen.
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30.11.2016 wurden die Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h erweitert. Sie ermöglicht solche Beschränkungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern auch ohne den ansonsten erforderlichen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage.
Die Behörde für Inneres und Sport legte der Bezirksversammlung bereits vorgesehene zu prüfende Straßenabschnitte vor, es fehlten jedoch in Meiendorf der Bereich der Kita Spitzbergenweg (Ein- und Ausgang im Spitzbergenweg) und der STS Meiendorf. Die STS Meiendorf hat zwar ihren Ein- und Ausgang in der Straße Deepenhorn, die unmittelbar an der Ecke Deepenhorn/Nordlandweg befindliche Bushaltestelle sorgt jedoch für tägliche Drängelei am Fahrbahnrand. Die zu beobachtende verkehrliche Situation der zahlreichen Schüler die zum Schulschluss gleichzeitig aus dem Deepenhorn strömen, rechtfertigt durchaus die Anordnung einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im unmittelbar angrenzenden Nordlandweg.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Die Fachbehörde wird gebeten auf Grund der Erweiterung der Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h folgende Bereiche für eine entsprechende Anordnung zu prüfen:
Das Ergebnis möge dem Regionalausschuss mitgeteilt werden.
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