22-1816

Prüfung der Einrichtung eines Signalgebers für Linksabbieger an der Kreuzung Poppenbüttler Berg/Harksheider Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1410.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.07.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.10

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten zu prüfen, ob ein Signalgeber an der Kreuzung Poppenbütteler Berg/Harksheider Straße in Richtung stadteinwärts eingerichtet werden kann und bei positiver Prüfung umzusetzen.

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 als zuständige mittlere Straßenverkehrsbehörde nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

1. Erörterungsgegenstand

An BIS/A43 wurde von der Bezirksversammlung Wandsbek die Bitte auf Prüfung herangetragen, ob ein Signalgeber an der Kreuzung Poppenbütteler Berg/Harksheider Straße in Richtung stadteinwärts eingerichtet werden kann.

2. Stellungnahme

r die bauliche Umsetzung und Planung einer Lichtzeichenanlage ist der zuständige Straßenbaulastträger, hier der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, zuständig.

Weder der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 35 noch der Verkehrsdirektion (VD) 52 liegen aktuell Beschwerden oder Meldungen zu dem Knoten Poppenbütteler Berg/Harksheider Straße/Ulzburger Straße vor, die auf eine besondere Rückstauproblematik hinweisen würden.

Maßgeblich für die bauliche Gestaltung des Knotenpunktes und der damit verbundenen Lichtzeichenanlage sind die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit. Zudem müssen die Busbeschleunigung und die Gewährleistung eines flüssigen Gesamtverkehrsablaufes ohne größere Staus und damit auch die Vermeidung unnötiger Emissionen in die Planung einbezogen werden.

Eine Betrachtung der Örtlichkeit mit der elektronischen Unfalltypensteckkarte (EUSKA) ergab, dass die der hier in Rede stehende Knoten als Unfallhäufungsstelle erkannt wurde, weil sich in den letzten drei Jahren sechs Verkehrsunfälle mit Personenschäden ereignet haben. Der Grenzwert dieser Unfallhäufungsstelle liegt bei fünf Verkehrsunfällen mit Personenschäden innerhalb von 36 Monaten Eine Gleichartigkeit in den Unfalltypen lässt sich an diesem Knoten jedoch nicht erkennen. Die in der Drucksache beschriebenen kritischen Linksabbiegebeziehungen bzw. die erwähnten Auffahrunfälle wurden weder als Unfallhäufung identifiziert noch lassen diese Unfalltypen eine besondere Auffälligkeit erkennen.

Grundsätzlich kann vorausgesetzt werden, dass der Verkehrsteilnehmer die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) kennt und beachtet. Dennoch kommt es auf Grund individueller Fehler zu Verkehrsunfällen und Gefahrensituationen.

3. Fazit

Die Straßenverkehrsbehörden würden eine Überplanung der Lichtzeichenanlage fachtechnisch begleiten. Allerdings erkennt die VD 52 derzeit keine Notwendigkeit für einen separat geführten Abbieger.

Die Südseite des Knotens hat keinen separat geführten Linksabbieger, wie in der Beschlussvorlage dargestellt. Es handelt sich lediglich um einen sogenannten Nachlauf. Beim Nachlauf können mehr Fahrzeuge abbiegen, als sich zwischen der ersten Warteposition und dem signalisierten Querschnitt aufstellen können. Der Gegenverkehr hat "ROT" und muss warten.

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) schließtsich der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsdirektion (VD) 52 an und sieht ebenfalls keinen dringenden Handlungsbedarf. Bei der nächsten planmäßigen Überarbeitung der Lichtsignalanlage (LSA) wird geprüft, ob die Einrichtung einer gesicherten Führung des Linksabbiegestroms in diesem Zuge möglich und unter Betrachtung und Abwägung aller Aspekte sinnvoll ist.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.07.2025
Ö 14.10
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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