Prüfung der Einführung einer Tempo-30-Strecke in der Fabriciusstrasse vom Bauernrosenweg bis zur Straße Unnenland Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktionen
Die Fabriciusstrasse erweist sich immer mehr als Ausweichstrecke für innerstädtischen Berufsverkehr. Nach Auskünften von Anwohnerinnen und Anwohnern wird, gerade im Berufsverkehr, oftmals das vorgeschriebene Tempolimit von 50 km/h überschritten. Im Jahr 2018 wurde die Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) herausgebracht. Gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht einer Tempo-30-Zone im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern nichts im Wege. Auch einer Anordnung von Tempo-30-Strecken auf Straßen mit Buslinien des ÖPNV steht grundsätzlich nichts entgegen.
Belange des ÖPNV sind lediglich im Rahmen der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens sechs Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit (7-8 Uhr) vorliegt. Dies kann sowohl durch eine einzelne Buslinie bedingt sein, aber auch durch die Summe mehrerer Buslinien. Aus diesem Grund kann, wegen
• negativer Auswirkungen auf den Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV,
• betriebliche Nachteile durch erhöhte Kosten bei Einsatz zusätzlich notwendiger Fahrzeuge,
• Gewährleistung zum Erreichen der Anschlüsse
auf die Anordnung einer Tempo 30-Strecke grundsätzlich verzichtet werden.
In der Fabriciusstraße fährt die Buslinie 177. Stadteinwärts fährt der Bus zwischen 07:00 - 08:00 Uhr 11 mal. Die Strecke zwischen Bauernrosenweg und Hellbrookkamp beträgt ca. 100 Meter. In diesem Streckenabschnitt liegen die Haltestellen sowohl stadteinwärts, als auch stadtauswärts. Die Busse der Linie 177 biegen entweder ein oder aus aus dem Hellbrookkamp. Daher sind keine negativen Auswirkungen auf den ÖPNV fest zu stellen.
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen ob hier antragsgemäß die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke möglich ist und den Regionalausschuss baldmöglichst über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
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