Programm "Jugendsozialarbeit an Schulen": Welche Schule erhält die Stelle in Wandsbek?
Zum 1. März 2018 hat das Bundesfamilienministerium ein neues Programm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ der Jugendmigrationsdienste bewilligt, das die Stärkung demokratischer und individueller Kompetenzen Jugendlicher durch Ansprache, Vertrauensaufbau, Vermittlung von demokratischen Werten und die Eröffnung von Chancen und Lebensperspektiven, die Stärkung der Netzwerkarbeit und Sensibilisierung aller beteiligter Akteure (JMD, Lehrkräfte, Jugendlichen, Eltern..) für den Themenkomplex religiös-begründeter Extremismus an Schulen fördern soll.
Nach unserem Kenntnisstand wird auch der Bezirk Wandsbek eine Stelle bekommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) nimmt unter Beteiligung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wie folgt Stellung (18.04.2018):
1.) Welcher Träger soll diese Stelle erhalten?
2.) Welche Verwaltungseinheit mit Ansprechpartner bestimmt, an welche Schule die Stelle angegliedert wird?
3.) Auf welcher Grundlage erfolgt die Zuordnung der Schule?
4.) Kann die Stelle auch für ein Haus der Jugend verwendet werden?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert im Rahmen des Nationalen Präventionsprogramms gegen religiös begründeten Extremismus den Jugendmigrationsdiensten (JMD) Stellen für den Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen. Hamburg sind im Rahmen des Programms acht Stellen für Jugendsozialarbeit zugewiesen worden. Die Stellen werden bei den JMD angesiedelt und verwaltet. Die JMD haben im Bereich Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund, insbesondere im Übergang Schule - Beruf bereits Anbindungen an einige Schulen in Hamburg. Der Prozess der Umsetzung wird zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), Amt AI, Referat Stärkung der Zivilgesellschaft, dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Referat Gesellschaft) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), Beratungsstelle Gewaltprävention sowie dem Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB), Beratungs- und Unterstützungszentrum berufliche Schulen BZBS abgestimmt.
Im Rahmen des Programms sind verschiedene Formate der Primärprävention an den Schulen möglich, z.B. individuelle, sozialpädagogische Begleitung einzelner Jugendlicher im Rahmen des Regelangebots der JMD, sowie Gruppenangebote an Schulen von Experten der Radikalisierungsprävention und politischen Bildung mit den Inhalten: interkulturelle Kompetenz, Demokratie- Verständnis, Kompetenzstärkung, Übergang Schule/ Beruf. Ziele insgesamt sind die Stärkung demokratischer und individueller Kompetenzen Jugendlicher durch Ansprache, Vertrauensaufbau, Vermittlung von demokratischen Werten, Eröffnung von Chancen und Lebensperspektiven, Stärkung der Netzwerkarbeit und Sensibilisierung aller beteiligten Akteure für den Themenkomplex religiös begründeter Extremismus.
In Abstimmung zwischen den JMD Leitungen und der BSB werden aufgrund der sozialen Lage der Schulen, der jeweiligen Anfrage-/Falllage sowie bestehender Kooperationsbeziehungen zwischen Schulen und JMD Schulen für die Umsetzung des Programms festgelegt. Es ist vorgesehen, dass die Schulstandorte Ende April / Anfang Mai 2018 feststehen. Die Stellen sind explizit den Schulen und nicht Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zugewiesen.
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